Dienstag, 19. April 2016

In aller Kürze informiert:

In aller Kürze informiert:


Vor allem bei größeren Brandschadensfällen kommt es für Kunden immer wieder zu Problemen.

Vor allem die Glaubhaftmachung, dass vernichtete Gebrauchtgeräte, Raumdekoration, etc., vorhanden waren, macht häufiger Sorgen, als man meinen möchte.

Wir empfehlen daher jedem Privatkunden und Gewerbetreibenden in regelmäßigen Abständen Einrichtungsverzeichnisse und Fotodokumentationen anzulegen und an einem anderen Ort zu verwahren.

So sollte es zumindest leichter fallen nachzuweisen, was sich tatsächlich zum Schadenszeitpunkt in Ihren Privat- bzw. Geschäftsräumen befand.

EMR-Beispiele

Ihre Mitarbeiter nutzen private Pkws?

Ihre Mitarbeiter nutzen private Pkws?


Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeugen einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig:
Kommt es im Rahmen der Dienstfahrt zu einer Beschädigung am Fahrzeug des Mitarbeiters, hat dieser einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Grundsätzlich muss ihm dieser den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von einer Schuldfrage.

Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies.

Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selber tragen.
 Die Erstattung einer üblichen  Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen:
Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung
oder 
man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab.

Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten.
Die Versicherer, die diesen wertvollen Schutz anbieten, erwarten meistens, dass noch weitere Versicherungen einer Firma dort  vorhanden sind. Das Risiko, dass es zum Schadensfall kommen kann, ist auch für den Versicherer sehr hoch.
Wir raten dazu, diesen Schutz anzustreben, um ungeplante Kosten zu vermeiden und den innerbetrieblichen Frieden zu wahren.

Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung...

Beitragsentwicklung in der
Privaten Krankenversicherung...


Auch in diesem Jahr wird es bei manchen Tarifen einiger Krankenversicherer zu Beitragsanpassungen kommen.
Entgegen der landläufigen Meinung sind diese Tarife dadurch aber nicht zu teuer – vielmehr kosten sie nach der Anhebung des Beitrags genau das, was sie kosten müssen, um für ihre Versichertengemeinschaft weiterhin funktionieren zu können.

Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen verkraften. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden.
Diese Sonderbelastungen wirken sich natürlich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung  führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer, als dies früher der Fall war. Die  normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie...) und der allgemeine  Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden – die Privaten  Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen.

Beitragsanpassungen sind also kaum zu vermeiden.
So unangenehm das ist, so falsch ist meist die Kündigung  des Vertrags.
Oft lässt sich durch eine Tarifumstellung innerhalb der Tarifwelt Ihres Versicherers eine Lösung finden, die Ihrem Geldbeutel besser gefällt. Dies kann u. a. durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Wechsel in einen jüngeren Tarif (§ 204 VVG macht es möglich) dargestellt werden.
Wenden Sie sich bitte einfach an uns, wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen.

Obliegenheitsverletzung vermeiden - von Leerstand und Flüchtlingen...

Obliegenheitsverletzung vermeiden -
von Leerstand und Flüchtlingen...


Es ist eigentlich ganz normal, dass Vertragspartner darüber  informiert werden müssen, wenn sich etwas Wesentliches an den Umständen geändert hat, die Grundlage des Vertrags sind, finden Sie nicht auch?
Bei Versicherungsverträgen sind Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer – z. B. also Sie selbst – die Vertragspartner.

Änderungen werden dem Versicherer oder dem Betreuer aber oft nicht angezeigt. Meist, weil  Versicherungskunden sich des Ausmaßes einer Veränderung nicht bewusst sind. Speziell bei der Wohngebäudeversicherung kommt es so immer wieder zu Fällen, in denen Versicherer ihre Kunden damit  konfrontieren müssen, dass eine Obliegenheitsverletzung begangen wurde.
Meist erfährt der Versicherer erst  im Schadensfall davon – und meist führt das zu einer Kürzung, manchmal sogar zur kompletten Ablehnung  eines Schadens.

Wie schnell das geht, möchten wir an zwei Beispielen darstellen: 

Leerstand – Die Mutter kommt aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim. Das Haus ist seitdem unbewohnt. Durch das Alter der Wasserleitungen wird eine Lötstelle undicht und Wasser tritt aus. Der Schaden wird erst nach Monaten entdeckt und ist dadurch natürlich sehr viel höher, als er bei zeitnaher Entdeckung in einem ständig  bewohnten Haus ausgefallen wäre.

Auch die Vermietung an die Gemeinde zur Unterbringung von  Flüchtlingen kann eine Meldung an den Versicherer wert sein. Wird ein Wohngebäude zu mehr als 50 %  gewerblich genutzt, kann kein Versicherungstarif für Wohngebäude mehr zur Absicherung genutzt werden.
Man weicht dann auf eine gewerbliche Variante aus – zumindest dann, wenn der Versicherer über einen  entsprechenden Tarif verfügt und das Risiko in die eigenen Annahmerichtlinien passt.
Durch die Vermietung an die Gemeinde wird die Nutzung gewerblich. Bei einem überwiegend gewerblichen Nutzungsanteil wird  das Wohngebäude aus Versicherungssicht zur Flüchtlingsunterkunft mit statistisch sehr hohem Feuerrisiko.

Der Versicherer möchte einfach nur wissen, wofür er Schutz bieten soll - auch, damit er Sie informieren kann,  wenn er das Risiko selbst nicht mehr übernehmen kann.
Vermeiden Sie unnötige Probleme. 
Melden Sie lieber etwas zu viel, als zu wenig.