6 Gründe für eine Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung,
dennoch gehört sie hierzulande zu den beliebtesten Policen.
In Deutschland besitzen über 50 Millionen Personen eine
Hausratversicherung. Der durchschnittliche Deutsche hat eine 91 Quadratmeter
große Wohnung und im Durchschnitt einen Versicherungswert im Hausrat von
€55.000,-. Vergleichbar mit dem potenziellen Risiko fällt die
Versicherungsprämie relativ günstig aus.
Wir möchten Ihnen nachstehend 6 Gründe nennen, die für eine
Hausratversicherung sprechen.
1. Im letzten Jahr gab es ca. 150.000 versicherte
Wohnungseinbrüche!
Etwa alle 3 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die
Schadenhöhe aller versicherten Wohnungseinbrüche belief sich auf insgesamt 480
Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Schaden i.H.v. €3.300,-
entspricht. In den vergangenen 5 Jahren hat die Anzahl der Schäden um 25%
zugenommen.
2. Im letzten Jahr gab es 330.000 Brandschäden
Beispiel: Durch einen technischen Defekt an der Spülmaschine
gerät die Küche in Brand. Der durchschnittliche Brandschaden belief sich
hierbei auf €1.150,-
3. Im letzten Jahr gab es 190.000 versicherte
Leitungswasserschäden
Beispiel: Durch einen Rohrbruch entsteht ein Nässeschaden an
Wohnzimmermöbeln sowie am Parkett – der durchschnittliche
Leitungswasserschadensfall belief sich hierbei auf €1.250,-
4. Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Es gibt unzählige Einschlüsse, die zusätzlich zu den „normalen“
Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl
eingeschlossen werden können.
Dies ermöglicht es auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen
und somit einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu stricken.
Die häufigsten Einschlussmöglichkeiten:
-
Fahrraddiebstahl
o
Im Vergangenen Jahr wurden in Deutschland
316.857 Fahrraddiebstähle der Polizei gemeldet. Die Schadenhöhe belief sich
hierbei auf über 130 Millionen Euro. Innerhalb von Gebäuden sind Fahrräder im
Rahmen der Gefahr „Einbruchdiebstahl“ mitversichert. Durch den zusätzlichen
Einschluss des Bausteins „Fahrraddiebstahl“ sind Fahrräder auch draußen gegen
einfachen Diebstahl geschützt.
-
Elementarschadendeckung
o
Egal ob Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben,
Erdsenkung/-rutsch, Schneedruck Lawinen oder Vulkanausbruch – all diese
Naturgefahren sind im Rahmen der Elementarschadendeckung mitversichert.
-
Überspannung durch Blitz
o
Allein im letzten Jahr gab es über 400.000
versicherte Blitzüberspannungsschäden in Deutschland. Insgesamt belief sich die
Schadenhöhe auf 330 Millionen Euro.
5. Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
In den meisten Hausratpolicen ist heutzutage die grobe
Fahrlässigkeit mitversichert. Wenn man z.B. einen Schaden grob fahrlässig
verursacht, verzichtet der Versicherer auf sein Recht die
Entschädigungsleistung zu kürzen. Klassische Schadensbeispiele sind der
vergessene Adventskalender oder die übergelaufene Badewanne.
6. Hausratversicherung ist eine
Neuwertentschädigung
Das bedeutet, dass Sie im Schadenfall die Summe erhalten,
welche Sie benötigen um die zerstörte Sache neu zu kaufen.
Ein Beispiel: Beim Nachbarn über Ihnen platzt der Schlauch der Waschmaschine. Das Wasser
dringt in Ihre Wohnung ein und sorgt für Schäden am Hausrat. Hierfür würde zwar
die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn eintreten, jedoch ersetzt die
Haftpflicht lediglich den Zeitwert. D.h. Sie bekämen für Ihren evtl.
beschädigten Teppich nur einen Bruchteil vom dem ersetzt, was er ursprünglich
mal gekostet hat.
Ihre Hausratversicherung hingegen zahlt Ihnen den Neuwert
bzw. Wiederbeschaffungswert Ihres Teppichs.
Also die Kosten, die Sie aufwenden müssen, um einen neuen
Teppich zu kaufen.