Freitag, 13. März 2015

Hätten Sie es gewusst?


Autoglaserfirmen werben gerne damit, dass im Falle einer Scheibenreparatur vom Versicherer auf die Selbstbeteiligung der Teilkasko verzichtet wird. Dies ist so pauschal nicht korrekt. Nicht jeder Versicherer arbeitet mit jedem Glaser zusammen. Dieser Punkt sollte auf jeden Fall geklärt werden, bevor Sie einen Auftrag zur Reparatur oder gar zum Austausch einer Scheibe erteilen. Böse Überraschung? Braucht niemand!

Mopedsaison


Im März beginnt wieder eine neue Mopedsaison. Mofas, Mopeds und Roller benötigen dann ein aktuelles Versicherungskennzeichen - motorisierte Krankenfahrstühle, leicht motorisierte Quads, Pedelecs, etc. übrigens auch. Dieses Jahr ist das Kennzeichen wieder blau gefärbt, was es den Gesetzeshütern sehr leicht macht, „Versicherungssünder“ zu erkennen. Wer ohne gültiges Kennzeichen erwischt wird, darf mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Das kann Geldbuße oder gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedeuten, Führerscheinentzug und sechs Punkte in Flensburg. Alles sehr, sehr viel teurer, als ein neues Kennzeichen. Auch nicht zu empfehlen: Moped frisieren. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis und man ist ohne Versicherungsschutz unterwegs (siehe oben). Weiterhin gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn nur der Mofa-Führerschein vorhanden ist (höhere Maximalgeschwindigkeit = andere Fahrzeugklasse). Das kann neben den bereits genannten Unannehmlichkeiten auch eine gesonderte Sperre nach sich ziehen, bis der Führerschein gemacht werden kann. Auch von Verschärfungen (z. B. „Idiotentest“) muss man ausgehen. Wir empfehlen Eltern daher, die fahrbaren Untersätze ihrer Kinder im Auge zu behalten. Die gute Nachricht: Solche Probleme können über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Diese verhindert zwar sicher nicht, dass man bestraft wird - sie hilft aber vielleicht, dass die Strafe milder ausfällt.

Benzinkosten trotz 1%-Methode absetzen

1%-Methode
Die unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist der Nutzungsanteil nach der sogenannten 1%-Regelung zu ermitteln.

Der Fall
Im Streifall, den das Finanzgericht (FG) Düsseldorf zu entscheiden hatte, ermittelte ein Außendienstmitarbeiter den privaten Nutzungsvorteil mittels Pauschalmethode. Gleichzeitig machte er seine gesamten Benzinkosten von rund 5.600 € geltend, also auch jene, die auf die Privatfahrzeuge entfielen.
Das Finanzamt machte hier nicht mit. Das Finanzgericht gab dem Außendienstler aber recht. ( Urt. v. 04.12.2014, 12 K 1073/14E).

Keine Aufteilung
Das Finanzgericht war der Ansicht, dass der Abzug der Benzinkosten nicht deshalb zu versagen sei, weil der Mitarbeiter die 1%-Methode anwendet. Die Richter sahen den Abzug der gesamten Benzinkosten als gerechtfertigt.
Denn auch die für die Privatfahrten aufgewendeten Benzinkosten sind als Werbungskosten abziehbar, weil sie zum Erwerb von Sachlohn in Gestalt der privaten Kfz-Nutzung aufgewendet wurden, so die Richter.

Anmerkung
In dem Urteilsfall fielen keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an. Fallen solche Fahrten regelmäßig an, ist wegen der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG der Anteil dieser Fahrten herauszurechnen.
Die auf solche Fahrten entfallenden Benzinkosten müssten dann von den Gesamtkosten herausgerechnet werde. Dies kann etwa erfolgen durch Abzug der Anzahl der Fahrten jeweils zurückgelegten Kilometer von der Gesamtjahresfahrleistung.

Nachhaltigkeitsfonds

Nachhaltigkeit ist kein Etikettenschwindel
Nach Angaben des Center for Social and Sustainable Products (CSSP) erfüllen etwa 40 Prozent der 290 in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen grünen Aktienfonds die höchsten Kriterien für Nachhaltigkeit.
Damit wird bewertet, in welchem Maß ethische, sozialeoder ökologische Kriterien (ESG-Faktoren) in den Investmentprozess einfließen. Am besten abgeschnitten haben der Raiffeisen-Ethik-Aktien R, gefolgt von dem Erste Responsoble Stock Europe und Candriam Sustainable Europe.


Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Betreuungsverfügung - Nun auch bei uns!

Heute schon für morgen vorsorgen und entscheiden...
Wenn eine volljährige Person aufgrund einer geistigen, körperlichen pder psychischen Erkranung (z.B. nach einem Schlaganfall oder Unfall) nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelgenheiten selbst zu regeln, kann ihr ein Betreuer zur Seite gestellt werden. Selbstverständlich kann sich diese Person ihren Betreuer, der vom Gericht bestellt wird, selbst auswählen, wenn sie dazu noch in der Lage ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Angehörige entscheiden wer die Betreuung übernehmen soll.
"Sie können aber auch schon heute eine Vetrauensperson bestimmen, die Sie gerne einmal - wenn nötig - als Betreuer einsetzen würden oder auch durch entsprechende Verfügungen eine Betreuung vermeiden", erklärt Roland Held, Leiter der Betreuungsbehörde SÜW.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson ermächtigen sich in allen Angelegenheiten vertreten zu lassen. Diese Angelegenheiten sollten aber detailliert angeführt werden, um Probleme in der Praxis zu vermeiden. Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, sobald sie der Bevollmächtigte in Händen hat. Eine Einschränkung ist in der Praxis nicht sinnvoll. Ein absolutes Vertrauen zu der bevollmächtigten Person ist besonders wichtig. In der Vorsorgevollmacht enthalten ist in der Regel aucheine Betreuungsverfügung. " Dies bedeutet, dass man den Bevollmächtigten gegebenenfalls auch als Betreuer haben möchte, falls dies ergänzend noch erforderlich sein sollte",so Held. Außerdem empfiehlt die Betreuungsbehörde, sich auch mit dem Bankberater in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob zusätzlich noch eine Bankvollmacht erforderlich ist. Eine Vorsorgevollmacht ist keinesfalls grundsätzlich beim Notar zu beurkunden. Sie ist auch ohne Beurkundung oder Beglaubigung rechtswirksam. Auf Wunsch kann die Betreuungsbehörde seit 2005 eine öffentliche Beglaubigung von Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten gegen ein Gebühr von 10 Euro vornehmen. Soweit eine umfassende Vorsorgevollmacht vorliegt, ist normalerweise keine Betreuung mehr erforderlich.

Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung wird die Willenserklärung eines Patienten vermittelt. Es wird festgestellt wie eine Behandlung erfolgen soll, wenn es nicht mehr möglich sein sollte selbst darüber zu entscheiden. Jede schriftliche Willenserklärung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, ist für die Beteiligten jetzt verbindlich. Eine Patientenverfügung ist keineswegs vorgeschrieben. Was jedoch im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit (z.B. durch Krankheit, Koma) benötigt wird, ist eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung. Der Bevollmächtigte beziehungsweise rechtliche Betreuer kann dann auch über das Ende lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden.

Pflege ist (auch) für junge Leute wichtig!




Wer wird wohl eher zum Pflegefall: Der 70jährige Rentner oder der junge Student? Pflege, das ist doch ein Thema für alte Leute – das ist ganz klar und überall zu sehen. Aber genau das stimmt eben ganz einfach nicht! Es ist richtig, dass es überwiegend ältere Mitbürger sind, die auf Pflege angewiesen sind. Es ist aber auch richtig, dass jeder zehnte Pflegebedürftige noch keine 60 Jahre alt ist. Aus dieser Gruppe wiederum ist ein Viertel noch nicht einmal 15 Jahre alt. Nicht wenige davon sind Kinder, die durch die Folgen von Krankheit oder Unfall ihr Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein werden. Was rein statistisch betrachtet als halbwegs akzeptables Risiko angesehen werden kann, ist im konkreten Einzelfall meist eine enorme Belastung für die Familie der Betroffenen – natürlich auch eine finanzielle. Die Kosten für professionelle Hilfe bemisst sich einzig und allein nach dem zeitlichen Aufwand und nicht nach dem Alter des Patienten! So kommen selbst für etwas unterstützende häusliche Pflege in der „leichten“ Pflegestufe 1 schnell ein paar hundert Euro pro Monat zusammen, die selbst aufgebracht werden müssen. Frühzeitige Vorsorge ist also in jedem Fall anzuraten - schon wegen der Kostenersparnis! Zu Ihrer Orientierung: Kann man einen Zehnjährigen bereits ab z. B. 5 Euro im Monat sehr gut absichern, muss ein 40jähriger bereits das Zehnfache zahlen. Wer bis zur Rente wartet, bevor er oder sie Vorsorge trifft, muss noch tiefer in die Tasche greifen.Allerdings entspricht selbst dann ein ganzer Jahresbeitrag noch in etwa dem, was man ohne Versicherung in einem einzigen Monat selbst zuzahlen muss. Es ist also in jedem Alter sinnvoll, für den Pflegefall vorzusorgen - es ist aber deutlichst billiger, wenn man das schon sehr früh tut. Dass man dann bereits viele, viele Jahre länger Schutz genießt, ist ein sehr angenehmer Nebeneffekt. Verschließen
Sie vor diesem „Volksproblem“ bitte nicht die Augen und sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen darüber. Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs, ein Unfall oder einfach nur eine Dummheit aus einer (Feier-)Laune heraus können Sie oder Ihre Angehörigen zum Pflegefall machen. Pflege ist immer ein Thema für die gesamte Familie - so oder so...