Mittwoch, 14. Januar 2015

Einfach edel: Weiß!



Innovative Leistungen zum Top-Preis inklusive Bleaching vom Zahnarzt.

Zaubern Sie sich ein strahlend weißes Lächeln ins Gesicht!
CSS.smile ist der Zahnkompakttarif für ein perfektes Zahnweiß:

  • Professionelles Bleaching vom Zahnarzt und professionelle Zahnreinigung
  • Innovative Verfahren zur Kariesbehandlung
  • Bei Unfall 90 % der Kosten für Zahnersatz
  • Keine Risiko- und Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit
  • Kein Höchst- oder Mindestalter (Bleaching ab dem 18. Lebensjahr)
  • Erhältlich für Erwachsene für nur 15 € / Monat

Mehr Details erfahren Sie bei uns im Büro!

Das Internet bietet unendliche Möglichkeiten – leider auch für Kriminelle.



Das Internet ist fester Bestandteil unseres Alltags. So viele Vorteile es mit sich bringt, so viele Gefahren lauern auf die Nutzer.

Die R+V bietet hier eine umfangreiche finanzielle Absicherung sowie weitere attraktive Zusatzleistungen.

Angriffe aus dem Internet nehmen erheblich zu. Dabei lassen sich die Betrüger immer etwas Neues einfallen. Computerbetrug, Erschleichung von Zugangsberechtigungen, Identitätsdiebstahl, das Ausspähen und Abfangen von Daten und deren Veränderung sind nur einige Beispiele, die ahnungslose User in die Falle tappen lassen. Diese Form von Angriffen ist für die Betroffenen oft mit erheblichen finanziellen Schäden verbunden – alleine in Deutschland beläuft sich der jährliche Gesamtschaden auf 2,1 Mrd. EUR. Bislang galt das sogenannte Cybermobbing als ein Problem, das lediglich Jugendliche betraf. Mittlerweile nehmen jedoch auch unter Erwachsenen Diffamierungen im Internet erheblich zu. Die R+V-InternetschutzPolice hilft Ihnen, sich gegen Gefahren im Internet abzusichern. Finanzielle Schäden, die Ihnen im Rahmen der Nutzung des Internets durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen eines Dritten entstehen können, werden ersetzt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen zusätzlich weitere attraktive Dienstleistungen an, die das Surfen im Internet für Sie sicherer machen und Ihnen so ein gutes Gefühl geben.

Praxisbeispiel 1:

Betrug beim Internetkauf


Der Versicherungsnehmer bestellt online ein seltenes, antiquarisches Buch und zahlt per Vorkasse. Die Ware kommt jedoch nie an und das Geld ist unwiederbringlich weg. Dem Kunden ist ein Schaden von 400 Euro entstanden. R+V übernimmt im Rahmen der R+V-InternetschutzPolice den Betrag.

Praxisbeispiel 2:

Cybermobbing


Ein Teenager wird beim Schwimmunterricht unvorteilhaft von Mitschülern fotografiert. Das Bild wird sofort ins Internet gestellt und verbreitete sich über die Social-Media-Kanäle in Windeseile. Nach wenigen Stunden lacht die ganze Schule über das entstandene Foto. Die Tochter ist verzweifelt und möchte nicht mehr zur Schule gehen. Die Eltern fühlen sich hilflos, da sie nicht wissen, wie sie ihrem Kind helfen können. Durch die R+V-InternetschutzPolice erhält die Familie sowohl psychologischen Rat als auch eine anwaltliche Beratung.

Die R+V-InternetschutzPolice sichert finanziellen Risiken bei der privaten Nutzung des Internets ab und bietet Dienstleistungen rund ums Internet.

Absicherung gegen finanzielle Schäden:
  • bei Kauf/Verkauf einer Ware im Internet,
  • durch missbräuchliche Verfügungen zulasten von Bankkonten im Rahmen des Online-Banking und
  • durch missbräuchliche Nutzung von Online-Konten (Identitätsdiebstahl).
Ersatz der Kosten für die Datenrettung bei Beschädigung durch Schadsoftware.

Unterstützung bei der Wiederherstellung verloren gegangener Daten.

Zusätzliche Dienstleistungen:
  • telefonische psychologische Beratung,
  • telefonische anwaltliche Beratung und
  • Bereitstellung einer umfassenden Sicherheitssoftware. 
Wenden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit an uns!

Fondsausschüttung ist der neue Zins

Wer langfristig noch auskömmliche Erträge erwirtschaften möchte, muss sich von traditionellen Festzinsanlagen verabschieden. Sie fressen langsam, aber sicher das Vermögen auf. An einer renditeorientierten Anlagestrategie und an den Aktienmärkten führt dabei kaum ein Weg vorbei.

 

Alles unter Kontrolle

 

Effizientes Risikomanagement plus Ertragsorientierung plus Flexibilität: Auf diese Kombination setzt der JPMorgan Investment Funds - Global Income Fund. Das Ziel sind regelmäßige Ausschüttungen für Anleger, die sich in der Niedrigzinsphase nicht mit Minizinsen zufrieden geben wollen.


Wer sich als Anleger nach einer soliden und stabilen Rendite sehnt, hat es gegenwärtig nicht einfach. Viele traditionelle Anlageformen, die regelmäßige Erträge ausschütten, etwa Tagesgeldkonten oder Sparbriefe, bieten heute nur noch Minizinsen. Diese niedrigen Zinsen im Zusammenspiel mit der aktuellen Inflationsrate führen dazu, dass Sparer reale Verluste machen - die Inflationsrate liegt bei vielen Anlagen über der Verzinsung. Doch gerade sicherheitsorientierte Privatinvestoren, die beispielsweise langfristig für die Altervorsorge ansparen wollen, verlangen nach klaren Ausschüttungsmodellen. In diese Lücke stößt der JPM Global Income Fund. Anleger investieren mit dem Fonds in ein breit gestreutes, globales Portfolio ertragsorientierter Anlageformen. "Income" bedeutet dabei regelmäßige Ausschüttungen, wie man sie von Dividenden bei Aktien oder Kuponzahlungen von Anleihen kennt. Jetzt wird dieses Modell kombiniert mit den Vorteilen eines breit gestreuten Multi-Asset-Portfolios.

Ausschüttungsziele erreicht 

J.P. Morgan strebt Ausschüttungen deutlich über der Inflationsrate an - sie werden jedoch nicht garantiert. Seit Auflage Ende 2008 hat der Fonds sein Ziel aber in jedem Marktumfeld locker erreicht. "Aktuell sind es 4,6 % pro Jahr - deutlich mehr als traditionelle ausschüttungsorientierte Anlagen bieten", sagt Jakob Tanzmeister, Client Portfolio Manager in der Global Multi-Asset Group bei J.P. Morgan Asset Management. Je nach Anteilklasse gibt es vierteljährliche oder jährliche Ausschüttungen. Thesaurierende Anlageklassen sind ebenfalls verfügbar. Interessant ist der Fonds vor allem auch, weil er bei der Suche nach Alternativen im Niedrigzinsumfeld ein ungewöhnlich breites Anlagespektrum nutzt. Der besondere Vorteil: "Der Fonds macht Anlegern Anlageklassen zugänglich, in die sie sonst üblicherweise nicht investieren würden oder können", sagt Tanzmeister. Das dadurch eingegangene höhere Risiko wird durch den diversifizierten und vor allem globalen Anlageansatz wieder reduziert. Denn klar ist auch: Nur diejenigen, die bereit sind, höhere Risiken einzugehen, können einen attraktiven Ertrag erzielen. Dank der breiten Streuung mit über 1.600 Einzeltiteln in über 50 Ländern halten sich die Schwankungen in Grenzen, die Drei-Jahres-Volatilität beträgt lediglich 5,7 %. "Der Fonds eignet sich somit als Kerninvestment oder als langfristige Beimischung zu einem bereits bestehenden Portfolio", so Tanzmeister. 

Der Investmentansatz beruht auf drei Komponenten: Flexibilität, Diversifizierung und Risikomanagement. "Die Frage, wie viel Risiko wir eingehen müssen, um attraktive Erträge zu generieren, stellen wir uns täglich. So vermeiden wir es, unkontrollierte oder konzentrierte Risiken einzugehen", sagt Tanzmeister. Das Ergebnis: Mehr als 30 % Rendite in den vergangenen drei Jahren, auf Fünf-Jahres-Sicht mehr als 50 %.

Gerne beraten wir Sie hierzu weiter in einem persönlichen Gespräch!

Wer haftet bei einem Unfall auf der Dienstreise?


Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale
befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die Vergabe einer Dienstreisekasko in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert sind. Wir helfen gerne!

Frühzeitig Steuererklärung abgeben!


Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt oft Geld. Sicherlich macht es nur den wenigsten unter uns Spaß, sich durch die Steuerformulare zu arbeiten. Aber der Aufwand lohnt sich! Das statistische Bundesamt geht davon aus, dass fast 90 % der Steuerzahler mit Arbeitnehmereinkünften eine Steuererstattung erhalten können. Die Erstattung liegt im Durchschnitt bei mehr als 800 Euro! Auch ein großer Teil Ihrer Versicherungsbeiträge kann grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden. Beiträge zur Altersvorsorge durch Riester- oder Basisrente machen sich hierbei besonders bemerkbar. Gerne stellen wir Ihnen eine Übersicht zur Verfügung, welche Versicherungsbeiträge im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Für eine individuelle steuerliche Beratung empfehlen wir, einen Steuerberater aufzusuchen.

Der frühe Vogel bucht die Urlaubsreise...


Sehr viele Familien buchen bereits in den nächsten Wochen ihren Jahresurlaub. Die meisten Reiseveranstalter sehen für 2015 einen anhaltenden Trend hin zu unbekannteren Reisezielen und luxuriöserem Urlaub. Bei aller Vorfreude sollte man nicht vergessen, sich auch um die notwendigen Reiseversicherungen zu kümmern. Hier sehen wir die Auslandskrankenversicherung als absolut unverzichtbar an. Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen für Behandlungskosten im Ausland (zumindest in den meisten Ländern der Welt) auf – allerdings eben nur in dem Rahmen, in dem die Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Auch private Krankenversicherungen bieten in der Regel einen grundsätzlichen Auslandsschutz. Auch hier gibt es eine Begrenzung der Erstattung, die sich an der deutschen Gebührenordnung für Ärzte ausrichtet. Wie Ihr Arzt im Ausland abrechnet, ist natürlich abhängig von Art der Erkrankung und vom Umfang der Behandlung – nur, dass er sich dabei nicht an eine deutsche Gebührenordnung halten wird, davon dürfen Sie ausgehen. So kann selbst eine Urlaubsbehandlung im Nachbarland zu großen Kosten führen, die Sie letztlich selbst tragen müssen. Ist die Transportfähigkeit zurück nach Deutschland bei schwerer Erkrankung oder Unfall zudem nicht gegeben, kann es zum finanziellen Super-GAU kommen. Bei vielen „Billigangeboten“ am Markt endet die Leistungspflicht mit Ablauf der sechsten Woche im Ausland – egal, ob Ihre Behandlung dann abgeschlossen ist oder nicht.

Die häufig lange Zeit, die zwischen Buchung und Reiseantritt liegt, birgt ein hohes Potential an unvorhergesehenen Zwischenfällen in sich, die dafür sorgen können, dass die Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, bzw. man vorzeitig wieder zurück nach Hause muss. Erkrankungen eines Reiseteilnehmers, Tod eines nahen Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft,… - in diesen und vielen weiteren Gründen springt die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung ein und übernimmt die anfallenden Rücktrittskosten (z. B. Entschädigung des Reiseunternehmens). Je teurer die Reise, desto nötiger ist dieser Schutz auch. Wir haben für beide dieser wichtigen Reiseversicherungssparten hervorragende Tarife in unserem Produktangebot. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier konkrete Angebote. Sprechen Sie uns einfach darauf an - Versicherungsschutz gehört nicht in ein Reisebüro!

Auszubildende/r Kauffrau/-mann Versicherungen & Finanzen zum 1.9.2015 in Annweiler/Pfalz gesucht

Stellenbeschreibung:
Als auszubildende/r Kaufmann/-frau für Versicherungen & Finanzen durchlaufen Sie während Ihrer Ausbildung verschiedene Abteilungen in der Unternehmenszentrale. Sie erlernen dabei die Antragssachbearbeitung, Vertrags- & Bestandspflege, den telefonischen Support, Störfallmanagement und Policencontrolling. Ziel der Ausbildung ist die Übernahme in eine dauerhafte Anstellung mit der beruflichen Perspektive bei entsprechendem Engagement Leitungsfunktion erreichen zu können.
 
Über uns:
Bei uns arbeiten Sie in einem dynamischen und netten Team. In unserem gut erreichbaren Büro in der Saarlandstraße (Fußweg 2 Minuten vom Bahnhof) gehört ein guter Kaffee ebenso zum Arbeitsalltag wie Gleitzeit und flache Hierarchien.
 
Über Sie:
Sie sollten die Mittlere Reife oder einen vergleichbaren Schulabschluss erworben haben und über gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik verfügen. Grundkenntnisse in MS-Office (Word, Excel) sind hilfreich. Wenn Sie zudem noch Freude am Planen und Organisieren haben, sowie engagiert und zuverlässig sind, freuen wir uns Sie bald kennenzulernen.
 
Wir bieten:
Werden Sie Mitglied in einem Team von spontanen und aufgeschlossenen Persönlichkeiten und Teil dieses dynamischen und sehr flexiblen Kollegiums. Der Job steht natürlich im Mittelpunkt und somit Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen. Wir bieten Ihnen spannende Herausforderungen und Chancen, die Möglichkeit sich weiterzubilden und Ihr Know-how zu erweitern.
Wir benötigen deswegen Mitarbeiter, die vorausdenken und zielorientierte Lösungen finden. Im Gegenzug bieten wir Ihnen einen Job, den Sie jeden Tag aufs Neue voller Enthusiasmus und mit Spaß vollführen können.
 
Jetzt bewerben!
Ansprechpartner:
Diana Schmidt
06346 - 30 88 700
d.schmidt@vsmakler-schmidt.de
http://www.vsmakler-schmidt.de

In 2015 ändert sich so manches...


……zunächst möchten wir Ihnen an dieser Stelle aber gerne alles Gute für das neue Jahr wünschen: Gesundheit, Glück, Geld und was Sie sonst noch so alles brauchen können…
Das neue Jahr kommt mit einer ganzen Reihe von Änderungen. Die aus unserer Sicht wichtigsten (weil versicherungsbehaftetet) möchten wir hier zumindest kurz beleuchten.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinkt von 15,5 % in 2014 auf 14,6 % in 2015. Den Krankenkassen steht es allerdings frei, zusätzlich zu diesem „Grundbeitrag“, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie gewohnt je hälftig teilen, auch einen Zusatzbeitrag einzuführen. Nahezu jede GKV macht davon Gebrauch, so dass es meist nur zu sehr geringen Einspareffekten kommt – wenn überhaupt. Im Gegenzug wird der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf 2,35 % bzw. 2,6 % für Kinderlose angehoben (2014: 2,03 % bzw. 2,6 % für Kinderlose). Grund für die Erhöhung ist das Pflegestärkungsgesetz 1, das zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Alle Leistungssätze werden etwas angehoben. So erhält z. B. ein Patient in vollstationärer Pflege in Pflegestufe II ohne Demenz künftig 1.330 Euro mtl. Bisher erhielt er lediglich 1.279 Euro im Monat. Angesichts der gleichbleibenden bzw. eher steigenden Kosten, die professionelle, menschenwürdige Pflege bedeutet, ist und bleibt diese Mehrleistung aber leider ein Tropfen auf dem heißen Stein. Private Vorsorge bleibt weiterhin dringend nötig, will man seinen Angehörigen gegenüber verantwortungsbewusst handeln.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann sich künftig bis zu zehn Tage im Jahr von seinem Arbeitgeber dafür freistellen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt für diese Zeit etwa 90 % des Nettolohns als Lohnersatzleistung. Mit dieser Regelung soll ein erster Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege getan werden.



Gerne stehen wir hier für weitere Fragen zur Verfügung!