Donnerstag, 13. November 2014

Was Manuel Neuers Hände wert sind oder Mr. Beans Rennwagen?

 Selten oder skurril, unglaublich oder abgefahren: Es gibt Versicherungspolicen, die etwas eigenartig klingen. Für Körperteile von Prominenten oder für Dinge, die nicht jeder hat. Eine Versicherungsplattform präsentiert online besonders ausgefallene Beispiele.
Ein Flugzeug ist unter Privatpersonen eher die Ausnahme. Und dann gibt es noch Flugzeuge, die unter Ihresgleichen etwas ganz Besonderes haben. Ein Solarflugzeug zum Beispiel, das nur mit Sonnenenergie fliegt. Doch wer springt für Schäden ein, wenn solch seltenem Gerät ein Schaden zustößt? Manuel Neuers Job bringt es mit sich, dass er in manchem Spiel alle Hände voll zu tun hat. Seine Hände sind – neben anderen Fähigkeiten – unabdingbar für seinen Job als Torwart und sie sind sein wichtigstes Kapital. Da ist es nicht verwunderlich, dass er seine Hände extra versichert hat. Noch ein wenig spezieller ist, wenn ein populärer Gitarrist seine Finger versichern lässt, und zwar einzeln. Oder wenn ein chinesischer Superstar seine Augen – sein markantestes Merkmal – versichert, um im Schadenfall einen 8stelligen Betrag dafür zu erhalten.
Was immer oder wem auch immer etwas passieren könnte. Für Versicherungsunternehmen ist jeder einzelne Fall in der Regel eine mathematische Herausforderung an ihre Aktuare: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt? Vor allem danach und abhängig von der gewünschten Versicherungssumme richtet sich schließlich der Preis der Police. Sie sehen, Versicherungen kann man so oder so betrachten – am besten, Sie lassen sich in jedem Fall beraten.

Ihre Mitarbeiter im Ausland einsetzen


In einer zunehmend globalisierten Welt ist es inzwischen alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. War es vor einigen Jahren noch der Ingenieur, der in China den Bau einer Anlage beaufsichtigte, sind es heute z. B. auch Facharbeiter, die in anderen Ländern beispielsweise Montagearbeiten leisten. „Made in Germany“ wird eben immer noch von Menschen gemacht. Für einen Arbeitgeber bringt der Auslandsauftrag auch eine Reihe von Überlegungen mit sich, die an den Tag gelegt werden sollten. Wie ist die Haftungssituation? Welche arbeitsrechtlichen Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden? Welche Kosten müssen Sie tragen? Müssen im Arbeitsland Steuern abgeführt werden? Wie weit reicht hier die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers? Betrachtet man den Versicherungsaspekt einer Mitarbeiterentsendung kann für die Betriebshaftpflicht gesagt werden, dass es hier bereits Einschränkungen in der Leistung geben kann. Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung. Wir prüfen gerne auf evtl. Lücken zusammen mit Ihrem Versicherer. Viel Beachtung verdient auch der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters. Gem. Sozialgesetzbuch (s. u.) steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Es besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers - angesichts der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten bleiben Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen. Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre Expatriates. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen.

Alle Jahre wieder...

…greifen Langfinger auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen. Sie kennen das ja selbst: Weihnachtsmarktbesuch mit Freunden, Glühwein, Galette,… Die Stimmung ist heiter, man genießt die Atmosphäre und achtet etwas weniger als sonst auf das, was um einen herum vor sich geht. Schnell stibitzt der aufmerksame Dieb da Geldbeutel aus Jacken oder Smartphones und Tablets aus Taschen. Bemerkt wird der Verlust dann meistens erst daheim, wenn der Dieb längst über alle Berge ist. Die Medien warnen alljährlich mit erhobenem Zeigefinger vor dieser Gefahr und werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass solche Schäden nicht über eine Hausratversicherung gedeckt seien. Das stimmt so aber nur bedingt, da es sehr wohl möglich ist, solche Schäden im Rahmen einer Hausratversicherung abzudecken. Die Leistungspunkte „einfacher Diebstahl“ oder „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ bieten Ihnen hier den gewünschten Schutz.


Auch Trickdiebstahl ist gerade um die Weihnachtszeit herum eine sich häufende Straftat. Die Masche, sich als wohltätige Spendensammler ausgeben, um sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, ist alt aber erfolgreich. Meist treten Täter hier zu zweit auf. Während einer über die Ziele der Organisation aufklärt, für die man sammeln würde, bittet der andere, die Toilette benutzen zu dürfen. So hat dieser ein paar Minuten Zeit, um in der Wohnung nach Wertgegenständen zu suchen und diese zu entwenden. Bevorzugtes Ziel solcher Trickdiebe sind ältere Personen, die alleine leben.
Hier empfehlen wir, ältere Angehörige regelmäßig auf die Gefahr hinzuweisen. Versicherungsschutz bieten auch für Trickdiebstahl inzwischen viele Hausratversicherer.
Mit dem Leistungspunkt „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ haben einige wenige Anbieter zweifellos den Königsweg im Programm. Hierunter fällt - mit wenigen Ausnahmen - so ziemlich alles, was Ihnen Straftäter antun können (s. u.).


Schön für Sie ist, dass diese sinnvollen Leistungserweiterungen im Vergleich zu einer „normalen“ Hausratversicherung bei Weitem kein Vermögen an Mehrprämie bedeuten.
Gerne berechnen wir Ihnen hier ein individuelles Angebot.

Donnerstag, 18. September 2014

WunderCar, Airbnb & Co - ein paar Euro durchs Internet verdienen

Die Idee ist meistens einfach – und einfache Ideen sind grundsätzlich genial. Also schnell auf einer Plattform im Internet angemeldet und schon kann man seine Wohnung tageweise an Touristen vermieten, nach der Arbeit mit dem eigenen Wagen als Taxiersatz unterwegs sein oder auf andere Weise ein paar Euro nebenher verdienen. Alles ganz einfach,
alles ganz unkompliziert. Wirklich?
Vergessen wird gerne, dass man bei alledem gewerblichen Tätigkeiten nachgeht. Reden wir mal nicht davon, dass meist kein Gewerbeschein vorhanden ist. Weisen wir nur beiläufig darauf hin, dass man die Einnahmen versteuern muss. Ganz ausdrücklich hinweisen müssen wir allerdings auf die Probleme, die sich hier beim Versicherungsschutz ergeben können. Wer andere Personen in seinem Fahrzeug gegen Bezahlung transportiert, ändert damit auch die Nutzungsart. Aus Versicherungssicht geht mit der Personenbeförderung auch eine Gefahrerhöhung einher. Melden Sie diese nicht an, kann dies im Schadensfall ihren Versicherungsschutz gefährden. Die Wohnungsmieter haben eine wilde Party gefeiert und Sie hätten gerne die Sanierung der Wohnung mit Ihrem Rechtsschutz eingeklagt? Mit Ihrem normalen Rechtsschutz als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist dieses Problem nicht mehr gedeckt, da die Vermietung nicht mit enthalten ist. Sie beschädigen als stundenweise Reinigungskraft, Begleitung, Nachhilfelehrer, etc. etwas im Haushalt Ihres Auftraggebers? Fraglich, ob Ihre Privathaftpflicht hierfür einspringt. Ohne ausreichenden
Versicherungsschutz können Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, die den „quick win“ Ihres Nebenjobs auf Jahre übersteigen. Sprechen Sie uns bitte auf diese Thematik an, wenn Sie Handlungsbedarf für möglich halten.

Garantiezins sinkt um fast 30 %

Der Gesetzgeber hat auf das anhaltende Zinstief reagiert:
Zum Jahreswechsel wird der Garantiezins für Lebensversicherungsprodukte um fast 30 % gesenkt. Er wird dann – statt wie bisher 1,75 % - nur noch 1,25 % betragen. Auch diesen Zinssatz werden Sie dauerhaft für Jahre (garantiert) nur schwer bei anderen Sparformen finden können, dennoch ist höher natürlich interessanter. Wir empfehlen daher: Sichern Sie sich den hohen Garantiezins noch in diesem
Jahr! Viele Bereiche des täglichen Lebens werden wohl dauerhaft Kostensteigerungen erfahren (z. B. Energie, Mobilität,…), so dass sich dadurch im Alter noch zusätzliche Lücken auftun können, die so vor Jahren noch nicht abzuschätzen waren. Es ist daher auch jedem, der bereits fürs Alter spart, nur wärmstens ans Herz zu legen, zu prüfen, ob seine Vorsorge nicht noch eine kleine Abrundung vertragen kann. Wer bislang noch nicht vorsorgt, hat nur noch wenige Monate Zeit, um sich eine attraktive Garantie fürs Alter zu sichern. Lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt verstreichen! Die Absenkung des Garantiezinses wird sich sehr wahrscheinlich auch auf die Lebensversicherungssparten auswirken, die dem reinen Risikoschutz dienen (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall, Pflege,…). Der Garantiezins ist eine der Kalkulationsgrundlagen, mit der die benötigte Prämie bestimmt wird. Muss mit niedrigerem Zins gerechnet werden, tut sich damit eine Kalkulationslücke auf, die mit Beitragsmitteln gestopft werden muss. Die Branche rechnet daher mit steigenden Beiträgen quer durch alle Lebenssparten. Wer hier Vorsorge treffen möchte, tut gut daran, ebenfalls noch in diesem Jahr den Abschluss zu tätigen. So sichert man sich den aktuellen Tarifbeitrag.

Donnerstag, 14. August 2014

Bei uns möglich: Kredit ohne Schufaanfrage

(Beispiel)



Das sind die wichtigsten Annahmerichtlinien:
  • Alter: 18 - 58 Jahre
  • es gibt nur 2 Kreditsummen 3.500 € und 5.000 € bei 40 Monaten Laufzeit
  • bei 3.500 Euro: mind. 1 Jahr beim aktuellen Arbeitgeber
  • bei 5.000 Euro: mind. 3 Jahre beim aktuellen Arbeitgeber
  • erforderliches Mindesteinkommen (nur Netto oder Rente) des 1. Kreditnehmers je nach Kreditsumme und Haushaltsgröße ab 1.130 Euro
  • max. Verschuldung: 12-Faches aller Einkommen (Miete/Unterhalt/Nebenjob/Kindergeld) minus aller bestehender Ratenkredite (Netto oder Restschuld)



Verzicht auf Schufa

Es wird auf die Nutzung der Schufa verzichtet. Das bedeutet, dass bei der Beantragung keine „Konditionsanfrage“ gemeldet und keine Abfrage durchgeführt wird. Es kann jedoch in Einzelfällen zu einer Anfrage im Schuldneregister des Amtsgerichts kommen. Finden sich dort Hinweise auf eine eidesstattliche Versicherung, Haftbefehle oder Insolvenzen wird der Antrag abgelehnt. Bei ordnungsgemäßer Rückführung des Darlehens erfolgt ebenfalls kein Schufaeintrag.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer: 06346/3088700.

Es stellt sich vor: Naturheilpraxis Karin Schmid

Ein Blick durch das Schlüsselloch meiner Naturheilpraxis

Ein Blick in meinen Terminkalender verspricht mir heute wieder einen erfüllten Tag. Für die erste Behandlung nehme ich mir immer zwei Stunden Zeit. Für die Nachbehandlung reicht meist eine Stunde – außer bei Hypnose, da plane ich grundsätzlich immer zwei Stunden oder auch mehr, um ausreichend Zeit für den einzelnen Patienten zu haben.
Diese großzügige Zeitplanung gibt mir die Möglichkeit, eine ausführliche Anamnese zu machen. Allein durch das Zuhören, lässt sich oft schon vieles über den Menschen und seine Krankheit bzw. das Symptom heraushören. Als Heilpraktikerin ist es mir wichtig die Ursache des Symptoms zu finden und in Heilung zu bringen. Nur das Symptom zu behandeln wäre so, als wenn man ein Pflaster auf eine Narbe klebt und denkt, weil man sie nicht mehr sieht, ist die Narbe verschwunden. Im Laufe der 20 Jahre, in denen ich diesen Beruf ausübe, habe ich mir einen großen Werkzeugkasten an Diagnose- und Therapieformen erarbeitet. Dieses Wissen und meine Erfahrung ermöglicht es mir, jeden Patienten ganz individuell zu behandeln.


Die ultimative Therapie oder Tablette die bei allem und jedem hilft, habe ich bis heute leider nicht gefunden. So verschieden und individuell wie jeder Mensch ist, sollte auch die Therapie sein.

Meine Erste Patientin heute ist eine junge Frau mit Kontaktallergie und Burnout, sie kommt zur Nachbehandlung. Für diese Behandlung habe ich 1 Stunde reserviert. Der zweite Patient ein Mann mit akuten starken Schmerzen im unteren Rückenbereich. Der dritte Termin, ein Mann Ende 30 mit chronischer Bronchitis und Mobbing am Arbeitsplatz. Der darauffolgende Termin, eine Dame mit massiven Angst- und Panik-Zuständen und zum Schluss, eine 15jährige Jugendliche mit Migräne, die auch zur Nachbehandlung kommt. Es erwartet mich also ein bunter Strauß von Menschen die mit ihren Symptomen und Problemen, die meine Arbeit in der Praxis nie langweilig werden lassen.

Für die Diagnose im körperlichen Bereich arbeite ich u.a. mit dem Delta-Scan. Das ist ein Programm mit dem ich Regionen bzw. Organe im Körper einscannen kann. Gesunde Körper und Organe schwingen in einer bestimmten Weise, kranke Körper oder Körper, deren Energie blockiert ist, schwingen "anders". Delta-Scan erkennt den Unterschied und ordnet diese medizinisch-diagnostisch relevanten Tatbestände zu.
Die Therapieformen mit denen ich derzeit hauptsächlich arbeite sind: Heilhypnose, holistisches Coaching (Holistisches Coaching bedeutet: Körper, Gedanken und Emotionen in Harmonie und Balance zu bringen), Informationsmedizin (Matrix Energetik und andere Methoden) sowie Paarberatung.
Neu hinzugekommen ist der Bereich Wohnpsychologie. Sie dient einerseits hervorragend zur Prophylaxe und ist auch bei bereits bestehenden Problemen ein sehr wichtiger Aspekt.

Ihr Zuhause sollte ein Ort sein, an dem Sie sich wohl fühlen, wo Sie entspannen können und neue Kraft tanken. Wenn das nicht der Fall ist, kann das den Heilungsprozess behindern oder sogar krank machen. Eine negative Wohnsituation kostet dem Körper sehr viel Energie und Kraft und womöglich sogar den erholsamen Schlaf, der notwendig zur Regeneration ist.

Kontakt:
Naturheilpraxis und Trainings
Karin Schmid
Wiesenstr. 16
67482 Altdorf
Telefon: 06327-9795030
www.lust-auf-gesundheit.de

Ihr Interesse - unsere Bitte

Beim Begriff Versicherung denkt fast jeder sofort an den klassischen Vertreter („Hallo, Herr Kaiser!“). Haben Sie schon mal über den Begriff „Versicherungsvertreter“ nachgedacht?
Darüber, wen diese Form von Versicherungsvermittler vertritt? Eigentlich steckt es kaum zu übersehen schon im Namen: Er vertritt eine Versicherung. Eine Versicherung und nicht den Kunden, auch wenn uns das seit Jahrzehnten glaubhaft gemacht werden soll. Weisungsgebunden müssen dort Produktionsvorgaben erfüllt werden – und die decken sich nicht unbedingt mit Ihrem persönlichen Bedarf.

Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert, z.B. Beginn/Ende Berufsausbildung, Schule oder Studium, Zivildienst, Bundeswehr, Hauskauf/ Bau, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Beginn von Pflegebedürftigkeit, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Selbständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei KFZ-Nutzung, Prüfen der Kaskodeckung. Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht - zu Veränderungen beim Versicherungsschutz führen. Dazu informieren können wir Sie aber nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns, damit wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es unser Anspruch ist.

Freitag, 27. Juni 2014

Was Arbeitslosigkeit für den Versicherungsschutz bedeutet …

Unabhängig davon, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland gut aussieht, sind dennoch fast drei Millionen Menschen hierzulande ohne Arbeit, und damit ohne entsprechende Einkünfte. Bei vielen von ihnen stellt sich die Frage, wie sie sich trotz geringerer Mittel dennoch gegen wichtige Risiken absichern können.

Das A und O in derartigen Situationen ist eine Bestandsaufnahme. Das heißt, Betroffene müssen sich kurzfristig einen Überblick verschaffen, welche Versicherungen bestehen und welche Zahlungsverpflichtungen damit einhergehen. Dann empfiehlt es sich zu schauen, welche Versicherungen wirklich existenziell sind und wo möglicherweise eine Beitragsreduzierung bzw. (vornehmlich bei Lebens- und Rentenversicherungen) auch einmal eine Beitragspause möglich ist.

Auch eine damit verbundene private Altersvorsorge sollte nicht leichtfertig auf´s Spiel gesetzt werden. Droht nach der Arbeitslosigkeit der Bezug von Hartz IV-Leistungen, gilt hinsichtlich angesparter Beträge für die Alterssicherung ein so genanntes Schonvermögen, dass gegenüber dem Versicherer auch vorher vereinbart werden muss.

Prinzipiell bleiben ja auch Arbeitslose meist dieselben Risiken wie vorher ausgesetzt. So ist beispielsweise eine private Haftpflichtversicherung unentbehrlich. Und hinsichtlich anderer (biometrischer)Risiken sollte sorgsam abgewägt werden, ob man einfach den Vertrag kündigt oder zeitweise die Kosten doch schultern kann. Denn ein Neuvertrag – im Falle einer neuen Tätigkeit – ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden. Das gilt insbesondere für den Berufsunfähigkeitsschutz, Krankenzusatzversicherungen oder auch eine Risikolebensversicherung.

Wir beraten Sie gern – auch dann, wenn es darum geht, Beiträge und Leistungen abzuwägen bzw. wenn Sie planen, bestehende Verträge zu kündigen. Meist findet sich eine individuelle Übergangslösung.

Mittwoch, 14. Mai 2014

Vereinsvorstand – Ehrenamt mit eingebautem Risiko

Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben. Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die Ihre Position bereits seit vielen Jahren inne haben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. 

Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB. Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig:
Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden. Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit. 

Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben alle was davon.

Unterhaltspflicht gegenüber Eltern

Im Februar dieses Jahres urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Sohn seinem pflegebedürftigen Vater gegenüber unterhaltpflichtig ist (Az: XII ZB 607/12). Er muss nun für die anfallenden Pflegekosten aufkommen. Interessant war bei diesem Fall, dass der Vater bereits im Jahr 1972 den Kontakt zum Sohn komplett abgebrochen hatte. Die beiden hatten sich in den letzten 42 Jahren so gut wie nie gesehen. Der Bundesgerichtshof sah in diesem ungewöhnlichen Verhalten des Vaters allerdings keinen Grund, dem Sohn eine Ausnahme von der Unterhaltspflicht darzustellen.

Pflege ist immer Familiensache. Besprechen Sie daher gemeinsam mit Ihren Eltern, ob und wie diese finanziell für den Pflegefall vorgesorgt haben. Klären Sie im Familienkreis, wie Vater und Mutter sich die Pflege vorstellen und wie sie sich realisieren lässt. Prüfen Sie die Kosten ambulanter und
stationärer Pflege und kalkulieren Sie, wie das von der Familie finanziert werden kann. Bedenken Sie dabei, dass die nächsten Jahre gerade im Gesundheitssektor einige Kostensteigerungen mit sich  bringen werden. Als Faustformel sollte pro Elternteil mit mind. 1.500 Euro monatlich gerechnet werden, die bei intensiver Pflege aufgebracht werden müssen.

Vergessen Sie dabei nicht, dass sich die Fixkosten des verbleibenden Elternteils durch eine Heimunterbringung des Pflegebedürftigen nicht automatisch halbieren. Auch in höherem Alter lässt sich oft noch eine effektive Vorsorge treffen.
Der Versicherungsbeitrag fällt dabei gegenüber den tatsächlichen Pflegekosten deutlich geringer aus. 

Wir prüfen gerne, welche Möglichkeiten es für Ihre Eltern gibt. Gerne sprechen wir hier auch mit Ihrer gesamten Familie.

Was gibts Neues bei Versicherungsmakler Schmidt?



Unser Betrieb befindet sich momentan in der VEMA-Zertifizierung nach DIN ISO 9001.

Demnach streben wir eine ständige Verbesserung der Wirksamkeit des Managementsystems, unserer Leistungen, unserer Arbeitsabläufe, der Arbeitssicherheit und vor allen Dingen auch des Versicherungsschutzes unserer Kunden an. Dabei sind wir kreativ und zielstrebig in der Umsetzung.

Unsere Dienstleistungen müssen den Anforderungen und berechtigten Erwartungen unserer Kunden und den gesetzlichen und behördlichen Forderungen entsprechen. Ihnen gegenüber gilt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, zu Treue und Aufrichtigkeit. Wir wollen unsere Leistungserbringung beherrschen, d. h. unsere Arbeitsabläufe müssen die Qualitäts‑ und Arbeitssicherheitsanforderungen immer erfüllen.

Für Sie bedeutet das: NOCH bessere Qualität in unseren Arbeitsabläufen, welche Ihnen Zeit und Geld spart.

Donnerstag, 13. März 2014

Die Sterbegeldversicherung


Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen.

Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene
keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft trifft der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

Mit welchen Kosten sind zu rechnen?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.


Was passiert im Leistungsfall?

Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt.
Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation.
Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.

Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich!

Von wegen, das ist doch kein Beinbruch!


Eine faire Einstellung zählt im Sport viel, und kann sich durchaus auch auszahlen, nicht nur sportlich, sondern auch in Bezug auf den eigenen Versicherungsschutz. Oder umgekehrt, wer beispielsweise bei einem Match vorsätzlich ein grobes Foul begeht, erhält laut Regelwerk nicht nur eine rote Karte sondern kann nicht unbedingt darauf hoffen, dass seine Versicherung für etwaige Kosten einspringt.

Auch grobe Fouls kommen immer wieder vor im Fußball, in allen Ligen und Spielklassen. Doch neben den sportlichen Konsequenzen kann dies auch in punkto Gesundheit, Arbeitskraft oder Schmerzensgeld finanzielle Folgen haben, wie ein Beispiel unlängst zeigt. Dabei geht es oft um ein wichtiges Kriterium, das auch juristisch von hoher Relevanz ist, den Vorsatz.

In einem Fußballspiel hatten sich zwei Spieler schon länger gegenseitig „beharkt“ verbal, wie körperlich. Das ging sogar so weit, dass einer von beiden drohte, dem Gegenspieler die „Beine zu brechen“, was er im Laufe des Spiels auch tat. Der Schiedsrichter zeigte dem Foulenden sofort die Rote Karte. Der Gefoulte, der sich dabei mehrere Verletzungen zuzog, u. a. einen Wadenbeinbruch, klagte auf Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten sowie auf Schmerzensgeld, die der Übeltäter von seiner privaten Haftpflichtversicherung erstattet haben wollte. Doch die zahlte nicht, weil das Foul vorsätzlich (quasi angekündigt) war und schwere Verletzungen des Gegners dabei billigend in Kauf genommen wurden. Als der Foulspieler daraufhin den Klageweg einschritt, kam die Angelegenheit bis vor ein Oberlandesgericht, dass schließlich die Zahlungsverweigerung des Versicherers unterstützte.

Unsere Empfehlung: Bleiben Sie immer schön fair, und lassen Sie sich beraten – eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wir sind gern für Sie und für die Absicherung individueller Risiken da.

 >> Details zum Fall und Urteil finden online im Magazin FOCUS.

Hätten Sie es gewusst? # 6



Sieben auf einen Streich


Dem größten Teil der Bevölkerung ist klar, dass wir nicht auf der Insel der Glückseeligen leben, auf der es niemals Probleme geben kann. Vielmehr weiß nahezu jeder, dass unser Sozialsystem zumeist eher eine Basisabsicherung bietet. Viele Bereiche werden nur mit zusätzlicher privater Vorsorge „rund“, in manchen sind Sie ohne eigenes Zutun komplett auf sich gestellt.

Wer die Kosten eines perfekten Rundumschutzes scheut, lässt oft Themen ungeschützt, die ihm noch nicht so relevant erscheinen. Sicherlich haben deutlich mehr 50jährige Pflegerenten, als dies bei 20jährigen der Fall ist – obwohl es natürlich auch 20jährige Pflegefälle gibt. Die Versicherungswirtschaft hat das erkannt und mit der „Funktionellen Invaliditätsvorsorge“ nicht nur einen neuen Begriff geschaffen, der so sperrig wie mysteriös klingt – nein, es ist auch ein wirklich interessantes Ergänzungsprodukt.

Abgesichert wird hier eine monatliche Rente, die im Rahmen der jeweiligen Voraussetzungen eines Tarifs, bei diesen Schadensursachen zur Auszahlung kommt: Unfall, schwere Erkrankung (z. B. Krebs), Verlust einer Grundfähigkeit (z. B. Erblinden), Pflegebedürftigkeit, Schädigung eines Organs. Sie haben mitgezählt? Gut, es sind nur fünf auf einen Streich – dennoch löst diese junge Form der Absicherung viele Probleme und ergänzt den Schutz, den Sie aktuell am nötigsten haben (z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung) hervorragend. Für Kinder bis zu einem gewissen Alter stellt diese Produktfamilie zudem wohl die bestmögliche Einkommensabsicherung dar. Wir unterhalten uns gerne mit Ihnen darüber!

Back in black

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren Sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht’s aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist schwarz.

Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz. Er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. 1 Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist 3 Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger.

Sie können Ihr neues Schild bei uns jederzeit im Büro abholen!

Zuviel Sonne, zuviel Solarium,...

Jährlich erkranken ca. 234.000 Personen in Deutschland an Hautkrebs. Aktuell sind fast 900.000 Menschen im Land wegen einer der Formen des Hautkrebses in Behandlung. Die Zahl der Neuerkrankungen hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Die Ursachen, die durch die Deutsche Krebshilfe ausgemacht wurden, finden Sie bereits in der Überschrift: Übermäßige UV-Strahlung.

Prävention ist hier natürlich der beste Schutz. Es wird geraten, Solarien konsequent zu meiden. Bei Aufenthalten in der Sonne sollte die Verweildauer auf den Hauttyp abgestimmt werden. Als Faustformel gilt dabei: Je heller die Haut, desto weniger Zeit. Auch auf den richtigen Schutz muss geachtet werden. Besser als Eincremen schützt das Verhüllen mit sonnendichter Kleidung. Freie Körperstellen sollten gut 30 Minuten vor dem Aufenthalt mit einem Sonnenschutzmittel mit
mind. Lichtschutzfaktor 20 eingecremt werden. Insgesamt ist weniger mehr.

Der stetige Zuwachs an Neuerkrankungen wird noch durch einen weiteren Punkt begünstigt: Mäßige Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die hierfür anfallenden Kosten nur bei Patienten ab 35 Jahren – und auch nur alle zwei Jahre. Was da vor allem an Stellen des Körpers passieren kann, die man nicht selbst sieht, können Sie sich vorstellen. Auch Hautkrebs kann streuen und dann mitunter nicht mehr heilbar sein. Alleine am Schwarzen Hautkrebs sterben jährlich 3.000 Deutsche.


Private Vorsorgetarife kommen hier teils bereits ab dem 18. Lebensjahr für Untersuchungen auf. Sie kosten nicht viel und sind in der Regel ohne Gesundheitsprüfung erhältlich.
Sie stellen eine wertvolle Ergänzung der eigenen Gesundheitsvorsorge dar. Was früh entdeckt wird, kann früh behandelt werden.

Wird eine Erkrankung festgestellt, kann es auch beim Hautkrebs nötig werden, chemotherapeutisch zu behandeln. An Arbeitsalltag ist da ggf. nicht zu denken. Das wirkt sich negativ auf Ihr monatliches Einkommen aus. Hier kann auf verschiedenen Wegen Vorsorge getroffen werden.
Wir stellen sie Ihnen gerne vor.

Freitag, 21. Februar 2014

Denken Sie auch an die bAV, wenn Sie mit Ihrem Chef reden?

Das neue Jahr hat seine ersten Wochen hinter sich, die Planungen in den Betrieben sind meist abgeschlossen und mitunter starten jetzt erste Gehalts- und Vergütungsgespräche. Dafür sollten Sie in jeder Hinsicht vorbereitet sein, und dabei eben auch Ihre spätere Rente im Auge behalten.
Denn, wenn´s darum geht, wie viel von einer Bruttolohnerhöhung übrig bleibt, sieht´s meistens mager in der Lohntüte aus.

Ganz anders mit einer betrieblichen Rente, denn hier lassen sich Steuern und Sozialabgaben sparen und manchmal legt der Chef sogar noch etwas drauf. Auch der Gesetzgeber will laut Koalitionsvertrag der Betriebsrente den Rücken stärken.
Dies alles führt dazu, dass die Zahl der an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) Interessierten deutlich zugenommen hat, fast ein Drittel der Befragten zeigt sich offen für derartige Angebote, wie eine kürzlich veröffentliche Umfrage verdeutlichte. Zumal auch herkömmliche Lösungen wie die „normale“ Lebensversicherung in der Niedrigzinsphase nicht unbedingt zu den am meisten nachgefragten Angeboten zählen.

Es empfiehlt sich also, selbst mit kleineren Beiträgen aus dem Bruttogehalt kräftiger für die eigene Rente zu sparen – zum Beispiel anstelle einer Lohnerhöhung. Mehr Informationen erhalten Sie von uns im Rahmen einer unabhängigen Beratung.

Zulassungsstelle KFZ – Wie kann ich mir unnötige Wartezeit ersparen?

Wir haben heute für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die für die KFZ-An-/Ummeldung und / oder Abmeldung wichtig sind.

Was will ich erledigen? Das benötige ich:
Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Verschrottung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Kennzeichen (Verschrottung: Verwertungsnachweis)
Wiederanmeldung auf den gleichen Namen Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), Kennzeichen, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer, je nach Zulassungsstelle ggf. auch AU-Bescheinigung
Anmelden Neufahrzeuge Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), Kennzeichen, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer
Umzug im Landkreis oder Eheschließung / Namensänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis
Umzug von außerhalb in neuen Zulassungsbezirk Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer, je nach Zulassungsstelle ggf. auch AU-Bescheinigung
Kauf eines KFZ innerhalb des Zulassungsbezirks Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), KFZ-Schilder, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer
Kauf eines KFZ mit auswärtigem Kennzeichen Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), KFZ-Schilder, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer, je nach Zulassungsstelle ggf. auch AU-Bescheinigung, wenn stillgelegt: keine Schilder
Eintragung technische Änderung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV

Wichtig!!! Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass!
Bei Zulassungen auf eine Firma werden zusätzlich noch die Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug benötigt.

Donnerstag, 20. Februar 2014

Als wären Sie selbst der Hersteller...


Am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge, auch wenn Sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Auch Elektrizität wird als Produkt gewertet, für das die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.

Wir leben in einem Zeitalter der Globalisierung, in dem es auch für kleinere Betriebe nicht mehr unüblich ist, Teile aus Fernost zuliefern zu lassen, bzw. Handelswaren direkt zu importieren. Der niedrige Einkaufspreis verspricht hohe Gewinne bei einer inzwischen soliden Qualität. Gerade bei reinen Handelsbetrieben wird oft nicht daran gedacht, dass man in einem solchen Fall als Quasi-Hersteller haftbar wird. Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung man selbst nicht eingebunden war, ist deshalb Vorsicht angebracht. Auch ein einfaches Stofftier kann die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigungen in sich bergen. Meist deckt der Umfang einer gängigen Betriebshaftpflichtversicherung das Problem der Produkthaftung nicht mit ab. Wir empfehlen daher vor Aufnahme importierter Waren von außerhalb des Gebiets der EU das Gespräch mit uns zu suchen, damit wir Ihr Haftungsrisiko konkret ausloten können. Gehen Sie bitte auf Nummer Sicher!

Säumige Kunden? Lösung gefunden!


Das Mahnen von Kunden, doch bitte die Rechnungen für erhaltene Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen zu begleichen, kostet deutsche Unternehmen viel Zeit und Mühen.
Kommt es dann endlich zu einer Teilzahlungsvereinbarung, muss teilweise über Jahre der Eingang monatlicher Raten überprüft werden. Ist beim Kunden nichts zu holen, waren alle weiteren Mühen umsonst.

Zeit und Mühen können Sie über Versicherer auslagern und damit Ihr Forderungsmanagement effektiver gestalten. Sehr viele Rechtsschutzversicherer bieten inzwischen im Rahmen
Ihrer Tarife für Gewerbetreibende die Kooperation mit Inkassobüros an. Teilweise werden auch die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Kunden übernommen. Die Abwicklung erfolgt in der Regel sehr schnell und unkompliziert – und kostet Sie nichts extra! Eine vollwertige Forderungsausfallversicherung ersetzt dieser Lösungsweg nicht, da Ihre Forderungen bei Uneinbringbarkeit durch Ihren Kunden nicht vom Versicherer übernommen werden. Eine sehr elegante Lösung mit Schuldnern zu verfahren bleibt dieser Weg aber dennoch, zumal er auch für ältere Forderungen funktioniert, die evtl. noch aus einer Zeit ohne Rechtsschutzdeckung stammen. Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Übrigens: Eine Selbstbeteiligung fällt hier natürlich nicht an, da es sich nicht um eine Rechtsschutzleistung handelt.

Mitarbeiter in Schlüsselpositionen - wertvoll und absicherungswürdig


Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die auf Schlüsselpositionen tätig sind. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die sich aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach austauschen lassen. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist daher meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.
Fällt eine der oben genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste – bis hin zur Existenzfrage – drohen. Mit einer Absicherung eines Keyman für den Fall schwerer Krankheit oder Tod, wird dem
Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit diesem Krisenkapital ausgestattet, können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.


Auch für kleinere Unternehmen wie Handwerksbetriebe kann diese Form der Absicherung sinnvoll sein, damit man ohne finanziellen Druck entscheiden kann, wie es mit der Firma weitergehen soll. Die Gefahr, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen, kann so minimiert werden. Solche
Entscheidungen sollte man schließlich in aller Ruhe und ohne störende Einflüsse treffen.
In der Altersgruppe der 30 bis 60jährigen verstarben alleine in 2011 etwa 160.000 Personen, fast 1 Mio. erkrankte an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Das Schicksal schaut weder auf Stand, noch auf das Alter. Ihre Mitarbeiter können ebenso betroffen sein, wie ein beliebiger Passant auf der Straße. Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht diesem hohen Risiko aus. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem sehr komplexen Themengebiet.

Dienstag, 14. Januar 2014

Hätten Sie es gewusst? # 5

  •  Die meisten Krankheitstage bei Nichtselbst-ständigen sind durch Rückenschmerzen begründet. 
  • Als Bürgermeister, Landrat, Beamter oder auch als Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie unter Umständen für Fehler im Dienst haftbar gemacht werden. Über eine Diensthaftpflicht lässt sich diese Haftung meist auffangen. Haben Sie Verantwortung über Kassen, Investitionen, Fördergelder, bzw. können Ihre Entscheidungen das Vermögen eines Dritten gefährden, kann ggf. eine weitere gesonderte Vermögensschadendeckung nötig sein.

Wird Ihre Krankenversicherung auch zu "teuer"?

Auch in diesem Jahr wird es bei manchen Tarifen einiger Krankenversicherer zu Beitragsanpassungen kommen. Entgegen der landläufigen Meinung sind diese Tarife dadurch aber nicht zu teuer – vielmehr kosten Sie nach der Anhebung des Beitrags genau das, was Sie kosten müssen, um für ihre Versichertengemeinschaft weiterhin funktionieren zu können. Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen verkraften. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Diese Sonderbelastungen wirken
sich natürlich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer, als dies früher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie...) und der allgemeine Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden – die Privaten Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen.
Beitragsanpassungen sind also kaum zu vermeiden. So unangenehm das ist, so falsch ist meist die Kündigung des Vertrags.

Oft lässt sich durch eine Tarifumstellung innerhalb der Tarifwelt Ihres Versicherers eine Lösung finden, die Ihrem Geldbeutel besser gefällt. Dies kann u. a. durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Wechsel in einen jüngeren Tarif (§ 204 VVG macht es möglich) dargestellt werden. Wenden Sie sich bitte einfach an uns, wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen. Wir nehmen Ihre Betreuung ernst!

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat!

Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt.
Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbHGesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das
Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis? § 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen,
wenn dessen Fehler ursächlich für z. B. einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein.
Vielen GGFs ist diese Problematik nicht bewusst!


Eine D & O Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen Sie besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. 
Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D & O Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine win-win-Situation für alle Beteiligten.

Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kömmen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen.
Das Haftungspotential als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!

Selbstständig? Naja, nicht so richtig...

Betreiben Sie auch ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Haben Sie einen Büro- oder Buchhaltungsservice?
Handeln ein wenig mit Gebrauchtwagen oder gehen regelmäßig als Händler auf Flohmärkte? Oder verdienen Sie sich als Musiker ein paar Euro nebenbei? Wie auch immer ein
Nebengewerbe geartet sein mag, es bleibt eine selbstständige Tätigkeit – und die ist im privaten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt.
Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. 

Damit es im Schadensfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft
werden, ob ggf. eine gesonderte Absicherung nötig ist – denn es gibt in gewissen Grenzen Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Gerne informieren wir Sie über Haftungsszenarien und zeigen Möglichkeiten der Absicherung auf. Auch spezielle Probleme – wie z. B. Schäden auf Transportwegen – können wir absichern helfen. Und hätten Sie gedacht, dass Sie wie ein Hersteller
für ein Produkt Verantwortung tragen müssen, das Sie z. B. aus China importieren? Unsere Zeit hält sehr interessante Möglichkeiten bereit, ein lukratives Nebengewerbe aufzubauen. Doch wo Licht ist, gibt es auch Schattenseiten.

Sprechen Sie uns bitte auf dieses Thema an, wenn Sie betroffen sind. Nehmen Sie dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter!

Guter Vorsatz fürs neue Jahr: Hinterbliebenenabsicherung


Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher darf man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens beim eigenen Tod die Angehörigen konfrontiert.

Je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken verursachen Sie für die eigene Familie. Für viele stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart. 
Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge,... – viele Belastungen bleiben weitestgehend fixiert. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente – sie wird allerdings mit dem laufendem Einkommen eines Ehepartners verrechnet. 
Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. 

„Sparen“ Sie nicht an der falschen Stelle – nötigen Schutz gibt es bereis für kleines Geld. Sie können nicht wissen was das Schicksal für Sie bereit hält.

Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Für Mieter und Vermieter

„Manche Menschen haben kein Talent zum Hauswirt, andere nicht zum Mieter.“ Dieser Spruch des schweizerischen Schriftstellers Johannes Scherr zeugt vom hohen Konfliktpotenzial beider Parteien. So gehen die Meinungen über den Zustand der Wohnung bei Übergabe, Übernahme von Instandhaltungsaufgaben, Kehrwochen oder auch die Höhe der jährlichen Nebenkostenabrechnung schnell auseinander. In vielen Fällen kann es dann sogar ganz gut sein, wenn ein Anwalt für Klarheit sorgt und beiden Parteien aufzeigt, was wirklich rechtens ist. Auf diese Weise lässt sich die eigene
Sicht der Dinge verbindlich an die der aktuellen Rechtsprechung anpassen. Rechtsschutztarife für die Anliegen von Vermietern und Mietern sorgen dafür, dass man die Kosten für Rechtsstreitigkeiten nicht scheuen muss.

Speziell als Vermieter sollte man kein Risiko hinsichtlich des umfassenden Versicherungsschutzes eingehen: Es gab noch nie so viele Privatinsolvenzen wie in den letzten Jahren. Entsprechend oft bleiben Wohnungsmieter die Miete schuldig und Vermieter auf den Kosten sitzen. Einen schlechten Mieter zu räumen ist eine langwierige, kostenintensive Sache, wenn man sich nicht selbst rechtlich angreifbar machen will. Bis es zum gerichtlichen Räumungsurteil kommt und die Räumung unter Aufsicht des Gerichtsvollziehers durchgeführt werden kann, fallen schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro an. Angesichts dessen sind die Kosten einer geeigneten Rechtsschutzversicherung erfreulich niedrig. Ergänzend empfiehlt sich für Härtefälle auch der Abschluss einer Mietnomadenversicherung.

Für Kinder

Vorsorge ist tatsächlich bereits für die Jüngsten nötig. Wem ist nicht wohler, wenn ein erfahrener Arzt eine nötige OP durchführt? Wer möchte nicht, dass bei schwerer Erkrankung das künftige finanzielle Auskommen gesichert ist? Wer will nicht die Sicherheit, dass das Kind auch nach einem
schweren Unfall noch möglichst aktiv am Leben teilnehmen kann? In all diesen Bereichen lässt sich mit sehr überschaubarem finanziellen Aufwand eine Lösung finden. Auch ganz praktische Dinge, wie Führerschein und erstes Auto, lassen sich einfach darstellen, wenn man die Zeit und den Zinseszinseffekt für das Kind arbeiten lässt. Die bekannte Ausbildungs- bzw. Aussteuerversicherung leistet hier gute Dienste, auch wenn einer der Versorger verstirbt. In modernerer Form
kann hier sogar ein Grundstein zu einer finanziell gesicherten Zukunft des Kindes gelegt werden. Lassen Sie uns doch im gemeinsamen Gespräch herausfinden, wie Ihre Vorstellungen am besten umgesetzt werden können.