Freitag, 25. Januar 2013

Lebensversicherungen bleiben eine sichere Sache

Lebensversicherungen sind in den Blickpunkt zahlreicher Diskussionen und Medienberichte gerückt. Dabei steht vor allem ein Aspekt im Mittelpunkt; ob die Lebensversicherungsunternehmen angesichts anhaltender Währungs- und Finanzkrise noch in der Lage sind, angemessene Renditen zu erwirtschaften. Dahinter verbirgt sich natürlich auch die Frage nach der Sicherheit der eigenen Police und der damit oftmals verbundenen Erwartungen an die persönliche Altersvorsorge.
Sowohl der Verband der deutschen Versicherer (GDV) wie auch der Bund der Versicherten (BdV) haben hierzu deutlich Stellung bezogen und darauf verwiesen, dass es derzeit keine Anzeichen für eine akute Gefahr und damit verbundenen Handlungsbedarf gibt. Kunden können also in der Regel beruhigt sein und sollten jetzt nicht in bloßem Aktionismus ihre Verträge in Frage stellen und damit meist auch gleich ihre Altersvorsorge aufs Spiel setzen.
Auch nach Ansicht der gesetzlichen Aufsichtsbehörde BaFin sind die hiesiegen Versicherer stabil genug, um trotz der derzeitigen Niedrigzinsphase die so genannte Garantieverzinsung auf die Verträge leisten zu können.
Deshalb gilt: Halten Sie langfristig an Ihren Vorsorgezielen fest! Lassen Sie sich zu allen Fragen rund um Ihre Altersvorsorge kompetent beraten – auch und gerade in der jetzigen Situation.

Freitag, 11. Januar 2013

Der Arbeitslosigkeit den Schrecken nehmen!

Im November 2012 waren nach Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit bundesweit offiziell etwa 2,75 Mio. Bürger arbeitslos.

Verständlich also, dass die Angst vor Arbeitslosigkeit einen der vorderen Plätze bei den Sorgen der Bevölkerung einnimmt.

Selbst in gesunden Firmen führen
Fehlentscheidungen der Geschäftsleitung oder ein wegbrechender Großkunde nicht selten zu Entlassungen.
Der Strukturwandel, das Auf und Ab der Wirtschaft und diverse Krisen machen auch manch sicher geglaubten Arbeitsplatz zu einer wackligen Angelegenheit. Wirklich sicher vor Arbeitslosigkeit ist heute wohl niemand mehr. Auch dann nicht, wenn er sich in einem scheinbar sicheren Anstellungsverhältnis befindet.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes fällt im Vergleich zum gewohnten Einkommen enttäuschend niedrig aus. 2.500 Euro brutto bedeuten für einen Alleinstehenden etwa 1.600 Euro netto.
Damit begründet sich ein Arbeitslosengeldanspruch von knapp 960 Euro.
Für die täglichen Dinge des Lebens stehen monatlich also fast 700 Euro weniger zur Verfügung.
Dies ist fast immer mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Kredite, Finanzierungen und andere Zahlungsverpflichtungen können dann nicht mehr bedient werden und die finanzielle Schieflage wird zur Existenzbedrohung.

Ein Ratenschutzbrief kann für viele Bürger eine echte Lösung darstellen. 

Vorteile hierbei sind:

-Absicherung des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
-bis zu 1.500 € monatliche Rate versicherbar
-keine Risikoprüfung - es genügt eine Gesundheitserklärung

Beispiel:
Um einen Kredit mit einer monatlichen Rate von 500 € abzusichern zahlen Sie einen Monatsbeitrag von 8 €.

Unter Umständen lässt er sich auch noch für bereits bestehende Ratenverpflichtungen abschließen. 
Natürlich müssen Sie handeln, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. 

Gerne werden wir hier für Sie tätig.

Die Natur lässt sich nicht bändigen...

... doch gegen Naturgewalten können Sie ganz konkret vorsorgen

Es hat sich nahezu flächendeckend unter Hauseigentümern herumgesprochen:
Mindestens gegen die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel muss man sich absichern.

Denn jede einzelne dieser Gefahren kann immens kostenintensive Schäden am Gebäude verursachen. Dieser Dreifachschutz stellt daher eine vernünftige Mindestabsicherung dar.

Allerdings sind damit noch nicht alle Schadensursachen abgedeckt, die hohe Kosten verursachen.
Die Wetterkapriolen und daraus resultierende Schäden der letzten Jahre haben dies überdeutlich gezeigt.

Mittlerweile sind viele Landesregierungen inzwischen aktiv geworden und werben für eine Elementardeckung als Erweiterung des privaten Versicherungsschutzes für Haus und Hausrat.
Einzelne Landesregierungen haben bereits klargestellt, dass sie künftig keine Unterstützung im Schadensfall mehr leisten, wenn ein Haus im Elementarschadenbereich absicherbar gewesen wäre.

Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch,… Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schadensereignisse auf, die durch die Kraft der Natur entstehen.



Wohl jeder erinnert sich noch an das Elbhochwasser, als ganze Ortschaften überflutet wurden.
Auch der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall wird noch vielen im Gedächtnis sein (Schneelast).

Weil die Naturgewalten sich nicht bändigen lassen, werden Elementarschäden eines der großen Themen der nächsten Jahre sein.
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, kann man zu den drei Grundgefahren und einer Elementardeckung zudem eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um die sog. „unbenannten Gefahren“ abschließen.
Mit diesem Zusatzpaket sind beispielsweise auch Fenster versichert, die bei einem abgebrochenen Einbruchversuch beschädigt wurden.
Außerdem zahlt die Versicherung auch für mutwillige Beschädigungen durch Fremde.





Wie hoch die Kosten in einem Schadensfall sein können, stellen viele Menschen erst im Ernstfall fest.
Die Kosten der Deckungserweiterungen sind hingegen übersichtlich.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert Sie Ihr Hab und Gut absichern können.




Hätten Sie es gewusst # 1





Mittwoch, 9. Januar 2013

Unterversichert oder überteuert, jedenfalls oft am Bedarf vorbei

Gerade bei Firmenpolicen sollte man als kosten- und risikobewusster Unternehmer ruhig einmal genauer hinschauen. Denn Experten warnen: Ganz besonders KMU’s, also die Klein- und Mittelstandsunternehmen sind oftmals unterversichert; oder zahlen langfristig richtig drauf.

Das Wirtschaftsmagazn impulse hat beispielhaft bei einem Unternehmer in die Verträge und in die Firma geschaut. Denn das Unternehmen hatte gerade einen kostspieligen Brand auf dem Firmengelände hinter sich und will nun sämtliche abgeschlossene Firmenpolicen näher prüfen. Ein Ergebnis: Die vorhandenen Sachwerte sind oft unterversichert, weil beispielsweise neue Investitionsgüter oder ein größerer Materialeinkauf und -vorrat nur selten für eine Neudeckung an den Versicherer gemeldet werden. Dadurch werden Deckungssummen nicht angepasst und im Schadeneintritt fehlt das Geld für einen zügigen Wiederaufbau.

Ebenso wird selten einkalkuliert, dass die Wiederbeschaffungskosten für einen beschädigten Maschinenpark in der Regel auch mit den Jahren gestiegen sind, oder dass Einzelanfertigungen im Notfall einen erheblichen Aufpreis kosten können. Ähnlich verhält es sich mit beschädigten oder nicht mehr nutzbaren Gebäuden, die meistens mit der Deckungssumme aus dem Jahr der Inbetriebnahme in den Verträgen stehen. Im Falle eines notwendigen Neubaus zu aktuellen Preisen dürfte der ausgezahlte Versicherungsbetrag wohl nur in den seltensten Fällen ausreichen.
Auch Konventionalstrafen bei Nichterfüllung oder zeitlichen Limits von Aufträgen sollten policenseitig abgedeckt werden, um nicht die Existenz eines Unternehmens zu gefährden.

Eine fachlich kompetente Beratung bereits vor Vertragsabschluss hilft besonders Firmenkunden, um anschließend nicht unterversichert zu sein oder langfristig drauf zu zahlen. Kommen Sie auf uns zu!

Es stellt sich vor # 3: Academy Fahrschule in Landau

Die Mobilmacher
Wir bieten Fuehrerscheinausbildung in den Klassen B/BE/L/S an und wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer.

 
Wir bieten:
- Ausbildung von Berufskraftfahrern (beschleunigte Grundqualifikation)
- Weiterbildung von Berufskraftfahrern
- komplettes Management der Fahrer wie z.B. Fristeinhaltung der Weiterbildung,
  Führerscheinverlängerung.

Zusätzlich bieten wir Beratung und Begleitung bei verschiedenen Förderprogrammen der EU zur Mautharmonisierung.

Egal ob Speditionen, Busunternehmen, Baubetriebe oder Unternehmen im Bereich Ver- und Entsorgung -
wir sind für Sie da.


Kontaktdaten:
Academy Fahrschule
Sven Schmitt
Trappengasse 8
76829 Landau

Tel.: 06341-919750
Fax: 06341-919750

E-Mail:
info@academy-fahrschule-schmitt.de

Web:
www.academy-fahrschule-schmitt.de

Vom Eise befreit... doch was ist mit Streu- und Haftpflicht?


Alle Jahre wieder. Mit dem Winterwetter kommen Schnee und Eis, und damit vor allem auf Haus- und Grundstücksbesitzer einige Pflichten zu. Da ist es gut zu wissen, was zu tun ist bzw. wer im Schadensfall zu belangen ist, wenn ein Gehweg unzureichend oder nicht geräumt und gesichert wurde. Schließlich können damit verbundene Folgen im Falle eines Unfalls oder Sturzes immense rechtliche und finanzielle Folgen haben: und zwar für Fußgänger, Anwohner oder Hauseigentümer ganz unterschiedlich.



Meistens wird die allgemeine geltende Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden und Städte (Citylagen oft ausgenommen) in der Regel auf diejenigen Haus- und Grundeigentümer übertragen, deren Grundstücke an den öffentlichen Raum angrenzen. Ergo ist für die Sicherheit hier der Hauseigentümer verantwortlich, der ggf. diese Räumpflichten an die Mieter weiter delegieren kann; dies muss allerdings vertraglich geregelt sein, mündliche Absprachen reichen nicht aus. Meist wird aber ein Räumdienst engagiert und die Kosten auf die Mieter umgelegt.

Wird das Haus bzw. Grundstück selbst bewohnt, muss beachtet werden, dass weder Krankheit, noch Alter oder Berufstätigkeit von der Räum- und Streupflicht befreien. In jedem Falle hat derjenige, der verpflichtet gewesen wäre, für einen begehbaren Bürgersteig zu sorgen, im Schadenfall die Kosten zu tragen. Wer dann keine Haftpflichtversicherung hat, bleibt darauf sitzen, bei bleibenden (Personen-)Schäden sogar ein Leben lang.

Verzichten Sie nicht auf eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt! Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie in vielen Fällen schützen – fragen Sie uns!

Dienstag, 8. Januar 2013

Neue Regeln beim Auslandskrankenversicherungsschutz

Bisher war die Mehrzahl der reisefreudigen Deutschen auch im Ausland in der Regel über die eigene gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Doch das gibt es ab diesem Jahr nicht mehr, dieser kostenlose Zusatzschutz darf von den gesetzlichen Krankenkassen 2013 nicht mehr angeboten werden.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt dann (weiterhin) nur für EU-Länder und Staaten, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen. Aber auch dort kann es passieren, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zahlen müssen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten meist nicht die kompletten Kosten.

Pikanterweise ist gerade die allgemein teuerste Leistung generell nicht abgedeckt: der Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus bzw. nach Hause. Bedenkt man, dass zum Beispiel ein Ambulanzflug schnell mit Zehntausenden Euros zu Buche schlagen kann, sind vorhandene Vermögenswerte möglicherweise gefährdet oder eine langwierige Verschuldung droht.

Bisher haben von diesem “Bonus” eines integrierten Auslandskrankenversicherungsschutzes immerhin mehr als 2 Millionen gesetzlich Versicherte profitiert. Laut Expertenmeinung sind vor allem die Angehörigen von Betriebskrankenkassen nun auf zusätzlichen Schutz angewiesen. Deshalb raten auch gesetzliche Krankenkassen ergänzend zu einem recht preiswerten privaten Auslandskrankenschutz. Überprüfen Sie also sicherheitshalber Ihren Auslandskrankenversicherungsschutz. Wir beraten Sie gern dazu.
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