Dienstag, 28. August 2012

Zahnprobleme? Das kann teuer werden!

 
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. 
Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. 
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.




Leistungsbeispiele aus der Praxis

Zahnersatz 
Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Beispiel:
 

Brücke
verbl. Brücke
Implantat
Gesamtkosten
700 €
1000 €
1600 €
Leistung der GKV
350 €
350 €
350 €
Eigenanteil
350 €
650 €
1250 €

Vorsorgeuntersuchung
Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Der Zahnarzt rät zu Inlays, da es sich um größere Kaufl ächen handelt.
Auf Herrn F. kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss er selber bezahlen. Glücklicherweise hat Herr F.
eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, welche auch für Inlays aufkommt.

Kieferorthopädischer Behandlungsplan
Sehen Sie hier einen Original-Kieferorthopädischen Behandlungsplan für einen 6 Jährigen.



Sie sehen: Es könnten Kosten von über 8000,00 € auf Sie zukommen!
Durch einen entsprechenden Versicherungsschutz können Sie bis zu 90 % der Kosten sparen.



Für wen ist die Versicherung?
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate. Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch im ambulanten und stationären Bereich
immer weiter eingeschränkt. Sie können vorsorgen und ihre Leistungen mit Hilfe einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten und stationären Bereich auf Privatniveau anheben.
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner berufl ichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder
schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pfl egeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung
dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Freitag, 24. August 2012

Eine Scheidung hat Folgen - auch für Ihre Versicherung

Auch wenn bei einer Trennung oder Scheidung der Versicherungsschutz nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht, sollte man seine Policen dennoch zügig an die neuen Lebensverhältnisse anpassen. So sichert man sich weiterhin die wichtige finanzielle Absicherung gegen mögliche Risiken und kann die Konditionen auf den individuellen Bedarf abstimmen. Dies gilt umso mehr, da in solchen Fällen die Versicherer den Kunden in der Regel vertraglich bedingt oder auch aus Kulanzgründen entgegenkommen.

Wichtig ist, zu prüfen, inwieweit vereinbarten Informationspflichten oder Vertragsänderungen nachzukommen ist. Rein rechtlich betrachtet ist das Datum des rechtskräftigen Scheidungsurteils maßgeblich, nicht etwa der Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung. Prinzipiell gilt, dass bei gemeinsam bestehenden Versicherungen die unterzeichnende Person als Inhaber der Police gilt und der andere (Ex-)Partner sich um eine neue Versicherung bemühen muss.

Besonderer Handlungsbedarf besteht in derartigen Situationen erfahrungsgemäß bei Renten- und/oder Lebensversicherungen und hier besonders bei der Änderung von Bezugsberechtigungen in punkto Hinterbliebenenschutz. Aber auch im Hinblick auf die Krankenversicherung kann akuter Bedarf bestehen, wenn ein Partner bisher über den anderen „familienversichert“ war. Das gilt ggf. auch für die Kinder. Manche Überraschung gibt es auch, wenn ein Partner auf einmal ein neues Fahrzeug versichern will – denn der Schadensfreiheitsrabatt gilt für den bisherigen Fahrzeughalter („alter“ Kfz-Haftpflichtvertrag) und lässt sich nicht übertragen.

Am besten, Sie organisieren Ihren neuen individuellen Versicherungsbedarf mithilfe unserer Beratung – so lassen sich Ansprüche, Fristen, Vertragsbedingungen und ggf. neue Versicherungsmöglichkeiten klären und optional neu gestalten.

Donnerstag, 23. August 2012

Ein Unfall kommt selten allein!

Je jünger, desto weniger abgesichert: Unfallversicherungen – so könnte ein Fazit einer Studie lauten, die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag eines Versicherers durchgeführt wurde.
Ebenso kam bei dieser Untersuchung heraus, dass nur circa die Hälfte aller Bundesbürger über eine Unfallversicherung verfügt. Das heißt, es sind immer noch 47 Prozent der Befragten ohne ausreichenden finanziellen Schutz, wenn es zu einem Unfall kommt, mit langfristigen Schäden oder körperlichen Beeinträchtigungen bis hin zur Invalidität.




Hinzu kommt, dass ein knappes Drittel weder weiß, wie hoch im Fall der Fälle ihre Invaliditätssumme ist oder dass diese Kunden lediglich eine Summe bis 50.000 Euro vereinbart haben, die gerade für bleibende Schäden nicht ausreichen kann.
Erschreckend: Vor allem junge Leute (< 30 Jahre) sind mit über 61 Prozent ohne Schutz, bei Lehrlingen und Auszubildenden sind es sogar mehr als 70 Prozent. Das ist umso bedenklicher, da gerade Berufseinsteiger vielfach auch ihr Risiko berufsunfähig zu werden, meist nicht ausreichend abgesichert haben.
Aber auch bei bewegungsfreudigen Menschen fehlt oft ein wesentlicher Aspekt im Unfallschutz – die so genannte “Eigenbewegungsklausel”. Diese zahlt Leistungen auch, wenn der Unfall bei eigenen sportlichen Aktivitäten ohne Fremdeinwirkung passiert; in Zeiten zunehmender Freizeitsportaktivitäten ein nicht zu vernachlässigender Schutz.




Eine individuelle Beratung hilft, den persönlichen Versicherungsschutz 
und -umfang zu wählen. Lassen Sie sich dabei von uns unterstützen!






Mittwoch, 22. August 2012

Was ist denn nun mit der Pflege?


Dass die Zahl der Pflegebedürftigen anhaltend steigt, ist eine bekannte Tatsache. Genauso wie der Fakt, dass entsprechende Vorsorge Geld kostet. Doch viele Menschen sind nach wie vor verunsichert, was das konkret für sie bedeuten kann; vor allem, welche finanziellen Belastungen damit verbunden sein können.




Dabei kann gerade eine private Pflegezusatzversicherung helfen, diese Risiken abzusichern und damit Angehörige entlasten und Pflegeleistungen langfristig sichern. Schließlich werden wir immer älter. Private Vorsorge gilt also nicht nur bei der Krankenversicherung, sondern wird auch in punkto Pflege wichtiger denn je. Damit eines Tages keiner vor unkalkulierbaren Kosten stehen muss.





Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in der Regel nur für Basisleistungen der Pflege ausreichen. Das denken auch die meisten Bundesbürger. Eine aktuelle Studie von TNS Infratest ergab: 59 Prozent der Befragten halten den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für wichtig. Dies ist umso mehr der Fall, wenn familiäre Alternativen fehlen, in denen die Frage der Pflege ggf. anderweitig geklärt werden kann.
Deshalb gilt: Sichern Sie sich finanziell ab, wenn Angehörige zu versorgen sind. Je früher desto besser. Wir beraten Sie gerne und unabhängig – mit fachlicher Expertise.




>> Weitere Informationen gibt beispielsweise das Video “Pflege: Kinder haften für ihre Eltern“ auf YouTube:

zum Video

Dienstag, 21. August 2012

Ein Leben lang gearbeitet, für 140 € Rente?


Es sind vor allem Frauen, die in so genannten Minijobs tätig sind, und damit später oft nur ein geringe Rente erhalten. Sie sind noch mehr darauf angewiesen, etwas für ihre Altersvorsorge zu tun; auch wenn der finanzielle Spielraum dafür in den meisten Fällen sehr gering ausfällt.
Ansonsten wird sich jedoch die gewohnte Lebensqualität im Alter kaum halten lassen: Selbst nach beispielsweise 45 Arbeitsjahren wird ihre Rente laut Berechnungen aus dem Bundessozialministerium noch unter dem Sozialhilfeniveau liegen. Demnach betrage selbst nach über vier Jahrzehnten Arbeit im Minijob der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte lediglich 139,95 Euro.
Auch wenn diesen Berufstätigen ab 2013 mit einer geplanten “Zuschussrente” geholfen werden soll, wird dies nicht ausreichen.
Eine Chance wird sich voraussichtlich durch die steigende Zuverdienstgrenze bieten, die ab 2013 dann 450 Euro statt bisher 400 Euro monatlich betragen soll. Wer kann, sollte damit beispielsweise eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen, die sich durch den Zinseszinseffekt langfristig auszahlen kann; und sich so eine breitere Basis für den Ruhestand schaffen.
Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die zudem steuerliche Vorteile oder staatliche Förderung bieten – verzichten Sie also auch als Minijobber nicht länger auf eine zusätzliche Altersvorsorge. Lassen Sie sich beraten, unverbindlich und kompetent.

Montag, 20. August 2012

Unisex-Tarife - Vor der "Gleichberechtigung" noch Vorteile sichern!


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Bisher gab es für Versicherungsbeiträge eine Sonderregelung, die die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufgrund von statistisch nachweisbaren Unterschieden erlaubte.

Damit ist am 21.12.2012 endgültig Schluss!

Ab dem 21.12.2012 dürfen nur noch Versicherungsverträge geschlossen werden, in denen einheitliche Beiträge für Männer und Frauen gelten.

Bis dahin können sich Mann und Frau noch die jeweiligen Vorteile dauerhaft sichern. Für Frauen besteht diese Möglichkeit noch bei Risikolebensversicherungen und Unfallversicherungen. Männer haben momentan noch deutliche Beitragsvorteile bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Rentenversicherungen.







Sollten Sie deshalb noch mit dem Abschluss eines Vertrags warten, der ab dem 21.12.2012 günstiger wird?

Dazu kann man nicht raten! Schutz und Absicherung werden in der Regel sofort benötigt. Es hilft den Hinterbliebenen z. B. nicht, wenn der tödlich Verunglückte oder der dem Herzinfarkt Erlegene eigentlich zu Weihnachten eine Todesfallabsicherung hätte abschließen wollen. Was nützt es, wenn der Beitrag zur Krankenversicherung im nächsten Jahr etwas günstiger werden würde, bis dahin aber eventuell ein Bandscheibenvorfall oder eine sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung eine Absicherung wieder verteuert oder gar unmöglich macht. Hier gibt es je nach Versicherungsgesellschaft
zwei unterschiedliche Lösungen für die entsprechenden Kundengruppen. Die einen Versicherer bieten schon heute parallel zu den jetzt noch gültigen geschlechtsspezifischen Tarifen Übergangs- oder Unisextarife an, die anderen Versicherer geben Wechselgarantien. So muss niemand die Absicherung seiner Risiken wegen der Einführung der Unisextarife aufschieben.

Nutzen Sie so bald wie möglich die Vorteile, die sich Ihnen durch die unterschiedlichen Tarife für Männer und Frauen noch bieten. Eile ist insbesondere dann geboten, wenn Gesundheitsprüfungen oder gar Arztanfragen erforderlich sind. Diese können mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Nach den alten Tarifen darf nur bis zum 20.12.2012 versichert werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft bis dahin keine Annahmeerklärung oder einen Versicherungsschein erstellt hat, dann können Sie die Vorteile der alten Tarife nicht mehr bekommen. Dies ist unabhängig von dem Datum Ihrer Antragsstellung und dem Datum an dem der Versicherungsschutz beginnen soll. Darüber hinaus sollten Sie jedoch die Absicherung existenzieller Risiken nicht wegen der Unisextarife aufschieben, denn niemand weiß, wann ein Unglück geschieht.

Rentenpflicht für Selbstständige vorerst vom Tisch (Stand 18.8.2012)


Es war ein Prestigeprojekt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: Selbstständige sollten verpflichtend zur Altersvorsorge gezwungen werden. Denn viele Unternehmer verdienen nicht genug, um für die Rente zu sparen, ihnen droht Altersarmut. Doch wie die Financial Times Deutschland in ihrer Monatsausgabe berichtet, droht der Pflichtrente vorerst das Aus.



Bisher ist es Selbstständigen in Deutschland weitestgehend frei gestellt, wie sie für ihr Alter vorsorgen. Das Problem: Immer mehr Selbstständige sparen gar kein Geld für den Lebensabend an, weil sie zu wenig verdienen. Rund ein Viertel der rund 4,4 Millionen deutschen Unternehmer erwirtschaftet weniger als 1.100 Euro im Monat, 125.000 davon sind zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. An eine vernünftige Alterssicherung ist dabei kaum zu denken.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte diesen Zustand beenden, indem sie Selbstständige gesetzlich zur Altersvorsorge zwingt. Doch die Pläne scheinen vorerst vom Tisch. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte der FTD, man wolle erst eine für September angekündigte Machbarkeitsstudie abwarten. Damit ist es unwahrscheinlich, dass ein Zwang zur Altersvorsorge für selbstständige Unternehmer noch vor der Bundestagswahl im September 2013 beschlossen werden kann.

Rechtliche Bedenken gegen eine Pflichtversicherung
Erstmals hatte Ursula von der Leyen ihr Vorhaben im Frühjahr vorgestellt. Sie begründete die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge damit, dass das Risiko der Altersarmut nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden dürfe. Denn Anspruch auf Sozialleistungen im Alter haben Selbstständige auch dann, wenn sie nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Doch nun gibt es offenbar rechtliche Probleme mit dem komplizierten Regelwerk. Den Selbstständigen sollte es weitgehend freigestellt bleiben, wie sie für ihr Alter vorsorgen – ob sie eine private oder gesetzliche Rentenversicherung abschließen, eine Immobilie erwerben oder eine Lebensversicherung zeichnen. Unter anderem muss die Regierung klären lassen, wer schon eine Alterssicherung hat und worin diese überhaupt besteht – Bislang sei noch nicht einmal klar, wie viele Menschen von der Pflichtrente betroffen wären.
„Es ist noch ein Stück Weg hin, bis man gesetzgeberisch tätig werden kann“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP, Heinrich Kolb, gegenüber der FTD. Nachdem das Gutachten im September vorliegt, wolle sich seine Partei auf einem Fraktionskongress mit dem Thema befassen. An der Notwendigkeit einer verpflichtenden Vorsorge hielt Kolb jedoch fest. Grundsätzlich gelte: „Was der Staat von abhängig Beschäftigten verlangt, kann er auch von Selbstständigen erwarten."

Widerstand von Seiten der Unternehmer: Rentenpflicht erschwert Existenzgründungen
Doch nicht nur rechtliche Bedenken machten Ursula von der Leyen das Leben schwer. Sie erfuhr auch massiven Widerstand von Seiten der Unternehmer. Das Problem: Nicht wenige Freiberufler verdienen um die 1.000 Euro im Monat – Nach den Plänen des Arbeitsministeriums müssten sie fortan bis zu 300 Euro monatlich für ihre Alterssicherung zahlen. Viele Unternehmer sehen sich in ihrer Existenz bedroht, sie müssten ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben und würden wohl direkt in die Arbeitslosigkeit abrutschen. Eine Online-Petition gegen die Pflicht zur Altersvorsorge unterzeichneten mittlerweile über 80.000 Menschen.
In dem Begründungstext argumentierten die Gegner der Rentenpflicht, vor allem für junge Unternehmer würden deutliche Mehrbelastungen entstehen, so dass sich das Gesetz als Totengräber für Existenzgründungen entwickeln könnte. Neugründungen von Unternehmen würden "massiv erschwert, da sich in den ersten Monaten oder Jahren das Geschäft oft erst entwickeln muss und ein Leben von den Erträgen ohnehin schwer möglich ist. Der Schritt in die Selbstständigkeit wäre dadurch mit einer nicht unerheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung belegt - viele werden ihn deshalb gar nicht mehr wagen." Jungen Gründern sei damit die Möglichkeit genommen, sich überhaupt eine Existenz aufzubauen, die später eben gerade die Möglichkeit zur Alterssicherung biete.
Hintergrundinformationen: In Deutschland wächst die Zahl der Selbstständigen beständig, 2011 waren es rund 4,4 Millionen. Gleichsam steigt die Zahl der Freiberufler, die von ihrer Arbeit nicht existieren können oder an der Armutsgrenze leben, rund eine Million Selbstständige verdienen weniger als 1.500 Euro im Monat. Eine einheitliche Regelung für die Altersvorsorge gibt es für Selbstständige nicht: Publizisten, Hebammen und Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ärzte, Architekten und Steuerberater organisieren sich in Kammern. Für diese Berufsgruppen sehen die Rentenpläne der Arbeitsministerin keine Änderung vor.

Schulanfang - Dieser Versicherungsschutz gehört in die Tüte!


Alle Jahre wieder:
Zu einem sicheren Schulanfang nach den Sommerferien gehört für viele Schulanfänger eine individuelle Absicherung. Denn, wenn es heißt, ab in die Schule, möchten viele Eltern neben dem Stolz auf ihre Kleinsten auch sicher sein, im Fall der Fälle gut abgesichert zu sein.

Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz. Was dabei viele Eltern (so vielleicht) noch nicht wissen: Auf dem Weg zur und von der Schule sowie in der Schule sind die Schulanfänger (alle Schüler) bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Diese kommt für finanzielle Folgen auf, wenn sich die Kleinen beispielsweise auf dem Schulhof verletzen.



Dennoch kann es weiteren Absicherungsbedarf geben – der jedoch sollte sich auf die wichtigsten Versicherungen konzentrieren. Viele Kinder lernen neue Freunde kennen, mit denen sie auch nach der Schule zusammen spielen und toben wollen. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abschließen. Ergänzend dazu gibt es beispielsweise noch die Kinderinvaliditätsversicherung.

Zudem können Kinder beim Spielen oder unachtsamen Verhalten auch einen Verkehrsunfall verursachen. Doch in dieser Hinsicht müssen sich Eltern von ABC-Schützen eigentlich keine Sorgen um die Haftpflicht und etwaige Kosten machen. Denn laut Gesetz sind Kinder allgemein bis zum 7. Lebensjahr und im Straßenverkehr sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nicht deliktfähig. Sollte es hier dennoch Forderungen von Unfallbeteiligten geben, kann auch die bereits bestehende private Haftpflichtversicherung der Eltern helfen. Denn die prüft jeden Schadenersatzanspruch und wehrt unbegründete Forderungen ab – gegebenenfalls auch vor Gericht.

Sichern Sie Ihre Kinder in jeder Hinsicht gut ab – und lassen Sie sich dabei individuell beraten.

Baufinanzierung

Wussten Sie schon:
Bei uns erhalten Sie das Beste aus über 100 Banken!

Passend zu Ihrer persönlichen Lebens- und Einkommenssituation ermitteln wir aus über 100 Banken nicht nur die optimale Immobilienfinanzierung, sondern auch den günstigsten Bauzins.
Zum Beispiel:

Anschlussfinanzierung:
Ein Bankwechsel zahlt sich aus! Ihr Darlehen läuft aus, Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung? Akzeptieren Sie nicht einfach das Folgeangebot Ihrer Bank. Wir vergleichen für Sie, so können Sie viel sparen.
Modernisierungsdarlehen:
Spezialfinanzierungen für Modernisierungen. Senken Sie nicht nur Ihre Energiekosten, sondern sparen Sie auch bei der Finanzierung für Regenerative Systeme, und bei Modernisierungsmaßnahmen für Dämmung, Fenster, Bad und Küche.

Staatliche Fördermittel der KfW-Bank werden von uns natürlich mit eingebunden!


Aktuelle Baufinanzierungskonditionen Stand 17.08.2012:

Sollzinsbindung
Sollzins
eff. Jahreszins*
5 Jahre
1,95 %
1,97 %
10 Jahre
2,40 %
2,43 %
15 Jahre
2,89 %
2,93 %
20 Jahre
2,97 %
3,01 %
25 Jahre
3,06 %
3,10 %
30 Jahre
3,45 %
3,50 %
*effektiver Jahreszins nach PAngV
Darlehensbedingungen zu o. g. Zinskonditionen:
-Kauf eines Einfamilienhauses zur Eigennutzung
-Kaufpreis 310.000 €, fällig in 2 Monaten, Zahlung in einer Rate
-Darlehenshöhe 150.000 €, erstrangig besichert
-Darlehenstilgung anfänglich 1%, keine Sondertilgungen
-Festes Arbeitnehmerverhältnis oder ggf. Beamtenstatus
-beste Bonität

Aktuelle Konditionen finden Sie immer unter:



Sonntag, 19. August 2012

Auch interessiert an betrieblicher Altersvorsorge?


In den Medien, in den Firmen, unter Kollegen und Bekannten wird die Suche nach zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten immer mehr zum Thema. 
Punkte wie höheres Renteneintrittsalter, tatsächliche Rentenhöhe oder vorzeitiger Ruhestand sorgen allgemein für steigendes Interesse – auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 
Das ergab eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung Towers Watson, die das Thema aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer betrachtet.

Dabei traten ein paar besonders wichtige Ergebnisse zutage, gerade in Bezug auf die bAV, die auch als Betriebs- oder Firmenrente bezeichnet wird. 
Für viele Befragte gilt sie im Ruhestand, neben der gesetzlichen Rente, bereits als zweitwichtigste Einkommensquelle, noch vor Ersparnissen beziehungsweise Wohneigentum.




Drei Viertel aller – immerhin 3.000 – befragten Arbeitnehmer waren grundsätzlich bereit, einen Teil ihres Gehaltes in eine garantierte bAV-Rente umzuwandeln, die später die gesetzliche Rente ergänzen soll.
Diese so genannte Entgeltumwandlung ist allerdings in der Praxis noch nicht stark verbreitet, obwohl sie sich doch dank staatlicher Förderung und/oder Beteiligung des Arbeitgebers richtig auszahlen kann. 
Zumal für die meisten bAV-Interessenten Sicherheit klar vor Rendite geht, und sich viele einen Inflationsschutz für ihre späteren Rentenzahlungen wünschen.

Insofern kann es für jeden Arbeitnehmer vorteilhaft sein, auf eine betriebliche Zusatzrente zu setzen – wir freuen uns auf Ihr wachsendes Interesse und beraten Sie gerne unabhängig und kompetent.

Freitag, 17. August 2012

Und auf wen setzen Sie beim Thema Berufsunfähigkeit?

Frühzeitig den Beruf aufgrund einer Erkrankung aufgeben zu müssen (Berufsunfähigkeit = BU) – darauf sind die wenigsten Arbeitnehmer vorbereitet. Dabei passiert das bereits jedem Vierten. Und doch sorgen die wenigstens dafür ausreichend vor.
Jetzt zeigt eine aktuelle Untersuchung im Auftrag eines Versicherers, dass beispielsweise 63 Prozent der nicht Abgesicherten im BU-Fall auf ausreichende Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung und 44 Prozent auf entsprechende Leistungen von ihrer Krankenversicherung hoffen.
“Hoffen” ist hierbei der passende Begriff – denn diese Erwartung ist in den meisten Fällen ein Trugschluss. Und auch bei jenen 38 Prozent, die sich im “Fall der Fälle” auf den Ehepartner und das eigene Vermögen verlassen, beziehungsweise die 24 Prozent, die auf Hilfe anderer Verwandter und Bekannter setzen, dürfte die finanzielle Belastung weit über ein erträgliches Maß hinaus gehen.
Unsere Empfehlung: Sichern Sie Ihre eigene Arbeitskraft unbedingt ausreichend ab. Die mit einer Berufsunfähigkeit verbundenen – oftmals sehr langfristigen – finanziellen Einbußen sollten ausgeglichen werden. Lassen Sie sich dazu individuell und unabhängig beraten!

Weitere Infos unter 06346/3088700